NaturprojektVersuch beginnt: Fünf Wisente sind im Solothurner Jura angekommen
ga, sda
17.9.2022 - 09:00
Das Wildtierprojekt Wisent im Solothurner Jura ist angelaufen. Die ersten fünf Wisente leben seit dieser Woche in einem eingezäunten Gelände. Das Projekt will klären, ob die Wiedereinbürgerung des gefährdeten grössten Wildtiers von Europa möglich ist.
17.09.2022, 09:00
SDA
Bei den dunkelbraunen Tieren handelt es sich um einen dreijährigen Stier, um drei Kühe in einem Alter zwischen drei und fünf Jahren sowie um ein in diesem Jahr geborenes Kalb, wie der Verein Wisent Thal am Samstag mitteilte. Die Tiere seien am Donnerstag vom Wildnispark Zürich Langenberg auf die Sollmat in Welschenrohr SO transportiert worden.
Die Tiere hätten nach der Ankunft die Wiese und auch Blätter der Büsche am Waldrand genutzt, berichtete Projektleiter Otto Holzgang. Die fünf Tiere lebten zunächst in einem drei Hektar grossen Eingewöhnungsgehege mit Wald und Wiesland. Dieses Gehege darf gemäss Verein nicht betreten werden.
Das Gehege wird immer grösser
Nach mehrwöchigem Aufenthalt im Eingewöhnungsgehege sollen die Wisente in den kommenden zwei Jahren ein 50 Hektar grosses Gehege nutzen können. Ab dem dritten Jahr soll das Gehege auf 100 Hektar vergrössert werden. werden.
Der Verein will mit der Wisent-Testherde in einem Zeitraum von fünf Jahren herausfinden, ob der im Mittelalter ausgerottete Wisent heute als Wildtier im Jura tragbar ist. Das Projekt ist auf eine Zeitdauer von zehn Jahren angedacht.
Wisente sind grosse europäische Wildrinder. Die Bullen sind laut Angaben des Vereins zwischen 500 Kilogramm und einer Tonne schwer. Die Kühe bringen 300 bis 500 Kilogramm auf die Wage. Wisente sind dem Bison eng verwandt.
Das Testgelände gehört der Bürgergemeinde Solothurn und einem Landwirt. Die eingezäunte Fläche wird während der Projektzeit weiterhin land- und forstwirtschaftlich sowie jagdlich genutzt.
Bundesgericht gibt grünes Licht
Das Naturprojekt hat immer wieder Diskussionen ausgelöst. Das Bundesgericht wies im vergangenen Februar die Beschwerde einer Privatperson gegen das Gehege ausserhalb der Bauzone ab. Dieses habe keine grossen Auswirkungen auf Raum und Umwelt, hielt das Bundesgericht fest.
Die Behörden des Kantons Solothurn hätten die Bewilligung korrekt erteilt. Die Haltung einer halbwild lebenden Wisentherde setzt gemäss Bundesgericht eine grosse, möglichst natürliche Wald- und Weidefläche voraus und ist daher auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen. Auch hätten kantonale Fachinstanzen und das Bundesamt für Umwelt (Bafu) das Vorhaben als positiv eingeschätzt.
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