Trockenheit Schweizweit grosse Waldbrandgefahr – viele Feuerwerksverbote

jc, sda

27.7.2022 - 15:21

Waldbrände sind in der Regel auf menschliche Unachtsamkeit zurückzuführen, wie etwa im März beim Waldbrand oberhalb von Verdasio TI im Centovalli Tal.
Waldbrände sind in der Regel auf menschliche Unachtsamkeit zurückzuführen, wie etwa im März beim Waldbrand oberhalb von Verdasio TI im Centovalli Tal.
Keystone

In der Schweiz herrscht wegen der Trockenheit fast flächendeckend grosse Waldbrandgefahr. Die höchste Gefahrenstufe gilt in Teilen des Wallis. Für den 1. August bedeutet dies vielerorts: 1. August-Feuer sowie Raketen und Zuckerstöcke abzubrennen, sind nicht erlaubt.

Die Gefahrenkarte des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) ist grösstenteils rot eingefärbt. Die grösste Gefahr – «sehr gross» – wird in acht Gemeinden des Wallis geortet, in 15 weiteren ist die Gefahr «gross».

Dieselbe Gefahrenstufe ("gross") gilt im Rest der Schweiz, mit Ausnahme des Nord- und Zentraltessins, von Teilen Graubündens sowie in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Luzern, Nidwalden und Obwalden, Schwyz und Zug. Dort wird die Gefahr noch als «erheblich» eingestuft.

Wer also im Freien «bräteln» gehen wollte, wird enttäuscht: Wegen der grossen Gefahren haben viele Kantone Feuerverbote erlassen. Ein absolutes Feuerverbot im Freien gilt in den Kantonen Freiburg, Genf, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. Ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt praktisch im ganzen Rest der Schweiz.

Einzig in den Kantonen Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz und Zug gilt nur ein bedingtes Feuerverbot. Das heisst, Feuer darf auf fest eingerichteten Feuerstellen mit der nötigen Vorsicht entfacht werden. Die beiden Appenzell – Innerrhoden und Ausserrhoden – verbieten ab Freitag das Abbrennen von Feuerwerk und das Feuermachen in Wäldern und in Waldesnähe; dies gilt auch für den 1. August.

Wenn's brennt: Kühlen Kopf bewahren

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, solle man nicht in Panik geraten, sondern ruhig und überlegt handeln. Gemäss Bafu gilt der Grundsatz «Alarmieren – Retten – Löschen.»

Man solle Menschen und Tiere retten, Personen mit brennenden Kleidern in Decken und Mäntel hüllen, sie am Boden wälzen lassen und mit Wasser kühlen – und dann die Brandstelle verlassen.

Feuer würden sich im Freien anders entwickeln als drinnen, schreibt das Bafu. Man solle also nicht den Helden oder die Heldin spielen, sondern den Anweisungen der lokalen Feuerwehr und der Forstdienste Folge leisten.

Keine privaten Raketen abfeuern

Wegen der trockenen Böden wurde in vielen Kantonen vor den 1.-August-Feiern auch privates Feuerwerk verboten. Der Regen, der vor einigen Tagen fiel, war offenbar nicht genug: Solche Regenschauer würden nicht in den trockenen Boden eindringen, sondern rasch oberflächlich abfliessen, hiess es in verschiedenen städtischen oder kantonalen Mitteilungen.

Verboten ist Feuerwerk etwa in Bern, Schaffhausen, Glarus, Aargau, Solothurn, Jura, Thurgau, Neuenburg, Freiburg, Waadt und Tessin. Im Kanton Zürich ist der Entscheid Sache der Gemeinden – und einige Gemeinden haben das Verbot bereits erlassen, so etwa Dübendorf, Dietikon, Dietlikon und Bülach. Auch in einigen Gemeinden in Baselland wurde das allgemeine Verbot erlassen, etwa in der Region Liestal.

Auf Kantonsebene gilt das Verbot nur im Wald und in Waldesnähe. Gleich ist es in den beiden Appenzell und in St. Gallen.

Fachleute raten auch beim Abbrennen von Feuerwerk in Privatgärten zur Vorsicht. So sollten keine Vulkane in der Nähe von Bäumen entzündet werden. Und Feuerwerk sollte nicht an Bäumen festgemacht werden.

jc, sda