Malle nicht für alle «Saufen, Schlager, Sommersonne» - Kurioser Prozess um die Marke «Ballermann»

dpa

6.9.2018

Eimersaufen auf Mallorca:  Mit der Marke «Ballermann» wurde ein norddeutsches Ehepaar reich. Jetzt entscheidet ein Gericht, ob sie weiter Lizengebühren kassieren dürfen.
Eimersaufen auf Mallorca:  Mit der Marke «Ballermann» wurde ein norddeutsches Ehepaar reich. Jetzt entscheidet ein Gericht, ob sie weiter Lizengebühren kassieren dürfen.
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Vor gut 20 Jahren hatte er die Schnapsidee seines Lebens: André Engelhardt beschloss im Mallorca-Urlaub, das Wort «Ballermann» als Marke schützen zu lassen. Lizenzgebühren machten ihn und seine Frau reich. Ein Münchner Gericht entscheidet nun, ob das so weitergeht.

Vor dem Oberlandesgericht München - rund 1700 Kilometer von Mallorca entfernt - entscheidet sich möglicherweise die Zukunft der Marke «Ballermann». Die Betreiberin der früheren Diskothek «Nachtschwärmer» in Cham in der Oberpfalz wehrt sich dagegen, für eine «Ballermann»-Party Schadenersatz wegen Markenrechtsverletzung an ein Ehepaar aus dem norddeutschen Bundesland Niedersachsen zu zahlen. Bei der Verhandlung am Donnerstag kam das Gericht nicht zu einer Entscheidung und vertagte das Urteil auf den 27. September.

Bislang haben Annette und André Engelhardt mit der Schnapsidee ihres Lebens gutes Geld verdient. Im Mallorca-Urlaub beschloss Engelhardt vor mehr als 20 Jahren, die Bezeichnung «Ballermann» als Marke zu schützen - und zwar bei ätherischen Ölen genauso wie bei elektrischer Christbaumbeleuchtung oder Signalbojen. Auch die Macher des Films «Ballermann 6» mit Tom Gerhardt mussten Lizenzgebühren zahlen. Die Liste im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes scheint endlos und umfasst eben auch «Musikdarbietung, Volksbelustigungen» sowie «Betrieb einer Diskothek» - Steine des Anstosses für das Münchner Verfahren.

«Ich habe damals 500 oder 700 Mark gezahlt», sagt André Engelhardt der Deutschen Presse-Agentur. Insgesamt 16 verschiedene «Ballermann»-Marken haben seine Frau und er inzwischen eintragen lassen. Sie betreiben die «Ballermann-Ranch» und veranstalten im grossen Stil «Ballermann-Partys», andere dürften das aber nicht ohne weiteres - und werden darum regelmässig vom Ehepaar Engelhardt verklagt. «Eine Marke muss man schützen.» Rund 400 Prozesse habe er schon geführt, sagt Engelhardt - und alle gewonnen. Im Jahr 2000 entschied sogar der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Ehepaares Engelhardt.

Im Prozess in München, in dem es pauschal um 750 Euro und 1,50 Euro pro Partybesucher in Cham geht (das Gericht beziffert den Streitwert auf rund 3000 Euro) könnte die Sache Ende September unter Umständen anders ausgehen. «Das wollen wir uns noch einmal durch den Kopf gehen lassen», sagt der Vorsitzende Richter.

Denn die früheren Prozesse lägen alle schon einige Zeit zurück. Es sei möglich, dass der Begriff «Ballermann» seither schon so weit in den deutschen Sprachgebrauch eingezogen sei, dass es sich inzwischen um eine Beschreibung handle. Sollte das OLG anders entscheiden als alle Gerichte zuvor, so kündigt der Richter schon einmal an, werde die Kammer die Revision zur höchsten Instanz zulassen.

Chris Karl, der Anwalt der ehemaligen Chamer Diskotheken-Betreiberin, gibt zu bedenken, dass der Begriff als Bezeichnung für ein «Gebiet an der Playa de Palma auf Mallorca, das durch eine Vielzahl von Bars, Strandcafés und Ähnliches gekennzeichnet ist» auch seit geraumer Zeit im Duden steht.

Aus seiner Sicht weckt eine «Ballermann»-Party keine Assoziationen an die Engelhardts, ihre Partys und ihre Ranch, sondern an «Alkoholkonsum aus Eimern mit Strohhalmen und deutschen Schlager, der eher simplere Themen hat», an «Saufen, Schlager und Sommersonne».

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