Geständnis abgelegt Gericht verurteilt Messerstecher von Appenzeller Bar zu Haftstrafe

sda/tgab

24.9.2024 - 16:39

Am Dienstag stand ein Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Appenzell. (Symbolbild)
Am Dienstag stand ein Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Appenzell. (Symbolbild)
IMAGO/Depositphotos

Ein 27-jähriger Mann ist am Dienstag vom Bezirksgericht Appenzell wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er rammte vor Weihnachten 2018 in einer Bar in Appenzell einem Gast ein Klappmesser in die Brust.

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  • Ein Mann geht in einer Appenzeller Bar mit dem Messer auf einen weiteren Besucher los und verletzt ihn schwer.
  • Dafür musste er sich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Appenzell verantworten.
  • Die Staatsanwaltschaft forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.
  • Das Bezirksgericht Appenzell übernahm den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte rempelte am Abend des 22. Dezember 2018 in der Bar verschiedene Personen an und hatte gemäss Anklageschrift mindestens 2,02 Promille Alkohol im Blut. Ein Gast wies ihn deswegen zurecht, packte ihn am Kragen und drückte ihn zu Boden, hiess es in der Anklageschrift.

Danach wandte sich der Gast wieder vom Beschuldigten ab, drehte ihm den Rücken zu und stellte sich zu seinen Kollegen. Noch beim Aufstehen vom Boden zog der Beschuldigte ein Messer und wollte auf seinen Kontrahenten losgehen.

Diese Situation beobachtet ein anderer Gast. Er versuchte, dem Beschuldigten das Messer aus der Hand zu nehmen. Dabei drehte sich dieser zu ihm hin und stiess ihm das Messer mit einer Klingenlänge von 8,8 Zentimeter unvermittelt zwischen die Rippen.

Notoperation rettet das Leben des Opfers

Ohne sofortige Notoperation wäre der Verletzte mit grösster Wahrscheinlichkeit verblutet. Er hatte gemäss Staatsanwaltschaft Glück, dass eine zufällig anwesende Krankenschwester erste Hilfe leistete und die Ambulanz schnell vor Ort war.

Die Staatsanwaltschaft forderte in einem abgekürzten Verfahren eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das Bezirksgericht Appenzell übernahm den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Sechs Monate der Haftstrafe sind demnach unbedingt zu vollziehen, die restliche Freiheitsstrafe ist auf Bewährung angesetzt.

Der Mann gab vor Gericht alles zu und zeigte sich mit der Bestrafung einverstanden.

Schadenersatz für das Opfer

Das Gericht bestätigte nebst dem geforderten Strafmass auch die Schadenersatzforderung des Opfers in der Höhe von rund 25'500 Franken zuzüglich Zinsen von fünf Prozent. Zu den Schuldsprüchen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, schwerer und einfacher Körperverletzung kamen solche wegen Verkehrsdelikten, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Gewaltdarstellungen.

Der Beschuldigte wurde zusätzlich zu einer bedingen Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 110 Franken verurteilt. Er muss ausserdem die Verfahrenskosten von rund 20'000 Franken bezahlen.

Eine Verfahrensdauer von fast sechs Jahren

Nebst seiner Kooperation während der Strafuntersuchung wirkte sich auch die lange Verfahrensdauer von fast sechs Jahren strafmildernd aus. «Es ist schwierig nachzuvollziehen, weshalb das so lange gedauert hat», sagte der vorsitzende Richter während seiner Urteilsbegründung.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die lange Verfahrensdauer gründe auf personellen Engpässen bei der Staatsanwaltschaft sowie Verzögerungen aufgrund der Coranapandemie.

In seinem Schlusswort erklärte der Beschuldigte, froh zu sein, die Angelegenheit abschliessen zu können. Er wolle nun in die Zukunft schauen.

sda/tgab