«Engel mit den Eisaugen» Italien muss Amanda Knox über 18'000 Euro Entschädigung zahlen

uri

24.1.2019

Der Fall der einst in Italien wegen Mordes verurteilten und dann freigesprochenen Amanda Knox beschäftigte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (Archiv)
Der Fall der einst in Italien wegen Mordes verurteilten und dann freigesprochenen Amanda Knox beschäftigte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (Archiv)
Bild: Keystone

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass italienische Behörden die Menschenrechte von Amanda Knox verletzt haben. Nun muss das Land die US-Bürgerin entschädigen.

Italien muss der erst wegen Mordes verurteilten und dann freigesprochenen US-Bürgerin Amanda Knox mehr als 18'000 Euro Entschädigung zahlen. Die italienischen Behörden hätten bei der Befragung Knox' mehrere ihrer Menschenrechte verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Strassburg (Beschwerdenummer 76577/13).



So sei man nicht den Anschuldigungen der US-Amerikanerin nachgegangen, von der Polizei geschlagen und unter Druck gesetzt worden zu sein, hiess es. Ausserdem habe Italien nicht zufriedenstellend begründet, warum Knox im Jahr 2007 bei einem entscheidenden Polizeiverhör keinen Anwalt gestellt bekommen habe. Damit habe Italien gegen das Recht auf ein faires Verfahren sowie – auf prozeduraler Ebene – gegen das Misshandlungsverbot verstossen. Das Urteil kann noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Knox sass vier Jahre in Haft

Knox war 2009 wegen Mordes an der britischen Austauschstudentin Meredith Kercher in Italien zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden – nach fast acht Jahren Justizgerangel kam jedoch der Freispruch für Knox. Sie hatte als «Engel mit den Eisaugen» Bekanntheit erlangt und schon rund vier Jahre in Haft gesessen. Ein Urteil wegen falscher Verdächtigung blieb jedoch bestehen: Knox hatte nach Überzeugung der italienischen Richter einen Bekannten des Mordes an Kercher beschuldigt, obwohl sie um seine Unschuld wusste.

Die Amerikanerin machte jedoch vor dem Strassburger Gericht geltend, dass sie diese Aussage im Schockzustand nach dem Fund der Toten und unter dem Eindruck von Schlägen der Polizei gemacht habe. Ausserdem habe ihr weder ein Anwalt noch ein Dolmetscher zur Seite gestanden.

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