Mord in Genfer Tiefgarage Gefängnis und Verwahrung für Hauptangeklagten

sda/tcar

25.9.2024 - 20:00

Verwahrung für den Mörder eines 22-Jährigen in Genf: Tatort in der Tiefgarage im Stadtteil Charmilles. (Archivbild)
Verwahrung für den Mörder eines 22-Jährigen in Genf: Tatort in der Tiefgarage im Stadtteil Charmilles. (Archivbild)
Bild: Keystone

Wegen Mordes in einer Tiefgarage im Charmilles-Quartier: Hauptangeklagter wird zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 10 Monaten mit anschliessender Verwahrung verurteilt.

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  • Der Hauptangeklagte wegen Mordes in einer Tiefgarage in Genf wurde zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 10 Monaten mit anschliessender Verwahrung verurteilt.
  • Der heute 23-Jährige hatte im Januar 2019 in einer Tiefgarage einen 22-jährigen Portugiesen mit einem Messerstich ins Herz getötet.
  • Das Genfer Kriminalgericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Das Genfer Kriminalgericht hat am Mittwoch den Hauptangeklagten wegen Mordes in einer Tiefgarage im Charmilles-Quartier zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 10 Monaten mit anschliessender Verwahrung verurteilt.

Der heute 23-Jährige hatte im Januar 2019 in einer Tiefgarage einen 22-jährigen Portugiesen mit einem Messerstich ins Herz getötet. Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es sah von der Maximalstrafe von 20 Jahren ab, weil es die Strafe als Zusatz zu einer vom Jugendgericht ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 38 Monaten aussprach.

Mörder soll an Amnesie leiden

Zum Mord kam es nach dem Verweis aus einem Nachtklub. Der Verurteilte und Mittäter suchten daraufhin Streit. Gemäss dem Staatsanwalt leidet der Mörder an Amnesie. Die Nebenkläger bezweifelten das und verwiesen auf dessen Gefährlichkeit. Die Verteidigung kündigte Berufung an.

sda/tcar