Nati-Star vor Gericht «Embolo zeigt keinen Respekt vor dem Gericht oder den Schweizer Behörden»

Redaktion blue News

21.6.2023 - 16:00

Breel Embolo trifft beim Basler Strafgericht ein

Breel Embolo trifft beim Basler Strafgericht ein

Der Schweizer Nationalspieler Breel Embolo muss sich am Mittwoch vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fussballer mehrfache Drohung vor.

21.06.2023

Der Schweizer Nationalspieler Breel Embolo musste sich am Mittwoch vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fussballer mehrfache Drohung vor. Am Donnerstag folgt die Urteilsverkündung.  

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  • Ende der Verhandlung – am Donnerstag wird das Urteil verkündet

    Dann ist die Verhandlung beendet. Das Gericht wird sich nun beraten und am Donnerstag um 11 Uhr sein Urteil bekannt geben.

  • Anwalt von Embolos Kollegen zweifelt an Geschichte der Kläger

    Christoph Balmer, Verteidiger von Embolos Freund, der einem Privatkläger die Nase gebrochen haben soll, zweifelt an der Geschichte der Privatkläger. Die angeblichen Drohungen habe keiner der Zeugen schildern können. 

    Balmer spricht zudem von einer möglichen Abwehrreaktion seines Mandanten – und keinem absichtlichen Schlag. «Das ging einen Bruchteil einer Sekunde und dabei gab es einen Verletzten. Ohne Absicht.» Deshalb beantragt der Anwalt in Bezug auf die einfache Körperverletzung einen Freispruch. 

  • Das sagt der Anwalt von Embolo

    Embolos Anwalt Gabriel Giess unterstreicht, dass die Geschehnisse fünf Jahre zurückgehen und schwier zu rekonstruieren sind – was die Aussagen der beteiligten Personen beweisen. «Unbestritten ist, dass es eine Meinungsverschiedenheit gab.»  

    Der Anwalt sagt zwar, dass sich Embolo aktiv verbal geäussert habe. Doch: «Der Drohungsbegriff ist nicht erfüllt.» Zahlreiche Äusserungen Embolos seien im täglichen Leben zu hören. Das Verhalten seines Mandanten bezeichnet der Anwalt als «sozial üblich» und fordert: «Embolo ist vollumfänglich freizusprechen.»

    Zudem macht Giess eine Genugtuung geltend für eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Der Fall sei zwei, drei Jahre bei der Kriminalpolizei herumgelegen, was zu entschädigen sei.

  • Vertreter der Privatkläger: «Embolo zeigt keinen Respekt»

    Für den Vertreter der Privatkläger ist die Beweislast gegen Embolo erdrückend. Dazu komme, dass der Fussball-Star einen gewissen Respekt vermissen lasse: «Die beiden Beschuldigten zeigen keine Reue und haben sich bisher auch nicht entschuldigt.» Und weiter: «Er zeigt keinen Respekt – nicht einmal vor dem Gericht oder den Schweizer Behörden.»

    Zudem werde der Geschädigte wohl lebenslang mit gesundheitlichen Folgen leben müssen: «Er wird immer wieder an die Tat erinnert, wenn er in den Spiegel blickt und seine schiefe Nase sieht.»

  • Mit dem Plädoyer des Staatsanwalts geht es weiter

    Die Verhandlung geht mit den Plädoyers weiter. Zuerst ist die Anklage und damit Staatsanwalt Roman Barth an der Reihe. Barth ist überzeugt, dass Embolo und sein Kollege schuldig sind: «Mit seinen Äusserungen gegenüber den beiden Geschädigten, drohte Embolo den beiden körperliche Gewalt an. Die beiden wurden in Angst und Schrecken versetzt. Embolo müsste gemäss Art. 180 StGB verurteilt werden. Der Faustschlag des Kollegen qualifiziere sich für eine leichte Körperverletzung nach Art. 123 StGB.»

    Embolo sei zu 60 Tagessätzen von 3000 Franken zu verurteilen, was 180'000 Franken entspricht. Die Geldstrafe sei bedingt zu vollziehen, bei dreijähriger Probezeit. Denn Embolo sei seither nicht mehr straffällig geworden. Zudem sei eine «angemessene Verbindungsbusse» zu erlassen.

  • Mittagspause bis um 14 Uhr

    Die Verhandlung wird unterbrochen, bevor ab 14 Uhr die Plädoyers folgen. Embolos Anwalt fragt an, ob der Nati-Star für den weiteren Prozess dispensiert wird. Am Donnerstag um 11 Uhr folgt gemäss der Richterin die Urteilsverkündung.

  • Embolo widerspricht

    «Meine Freunde und ich wollten keinen Stress», sagt Embolo, der den Zeugen wiedererkennt: «Er war derjenige, der sich ständig eingemischt hat am Anfang.»

  • Ein weiterer Zeuge äussert sich

    Dann nimmt der gemeinsame Kollege der beiden Kläger Stellung, der an diesem Abend mit den beiden unterwegs war. Und auch er sagt: «Embolos Begleiter wirkten deeskalierend.» Bis es zum Schlag kam, seien rund vier Minuten vergangen, gibt der Zeuge an.

  • Auch der zweite Kläger belastet Embolo schwer

    «Ein schwarzer Jeep kam an und jemand liess das Fenster runter. Es war Embolo», erzählt der zweite Kläger. Dann sei eine der Frauen zum Auto gerannt, um ein Foto zu schiessen. «Embolo sass im Auto. Er stieg erst aus, als C. A. gelacht hat.» Der andere Kläger soll demnach gelacht haben, weil eine Frau doch kein Foto wollte. 

    «Die Freunde von Embolo wollten schlichten. Embolo war der einzige Aggressor», schildert der Kläger. «Es wirkte so, als ob er unbedingt wollte, dass seine Freunde uns schlagen.»

  • Das sagt der Kläger, dem die Nase gebrochen wurde

    Der 33-Jährige sagt, Embolo habe sich von ihm provoziert gefühlt. Zugleich macht er klar, dass er nur habe schlichten wollen: «Von mir ging zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gefahr aus.» Er habe auch keine Kraftausdrücke gebraucht. «Ich wurde bedroht, dass ich verprügelt werde und in Basel nicht mehr sicher sei», schildert der Geschädigte. Dann habe er einen Faustschlag kassiert, an deren Folgen er heute noch leidet. Der Kläger berichtet von Atembeschwerden und einer möglichen erneuten Operation.

  • So schildert eine Zeugin die Geschehnisse

    Eine Zeugin berichtet davon, wie sie den Fussball-Star erkannt und angesprochen haben. Embolo sei «mega lieb» gewesen und habe sich auch fotografieren lassen. Allerdings habe Embolo dann nicht von ihnen ablassen wollen. «Wir wollten weg, aber er kam immer wieder», so die Zeugin.

    Daraufhin habe ein Kollege Embolo konfrontiert und gesagt: «Merkst du eigentlich nicht, dass sie nicht mit dir reden wollen?» Daraufhin soll Embolo gemäss der Zeugin geantwortet haben: «Weiss du eigentlich, wer ich bin?»

    Dann sei es zu einer Rudelbildung gekommen, auch die Kollegen des Nati-Spielers seien dazugekommen. Wie es zur blutigen Nase gekommen sei, hat die Zeugin gemäss eigenen Aussagen nicht beobachtet.

  • Zeugen werden befragt

    Nun stellt sich Embolos Cousin, der an diesem Abend dabei war, den Fragen der Richterin. Er kann oder will sich aber nicht an viel erinnern. «Es ist so lange her», sagt er.

  • Wie kam es zur gebrochenen Nase?

    «Es gab eine Schubserei. Es ging drei Sekunden», antwortet Embolo. Ob es zu einem Schlag gekommen sei, habe er nicht gesehen. Die Frage seines Anwalts, ob er jemandem gedroht habe, verneint Embolo. Zudem habe er keinen Alkohol konsumiert.

  • So schildert Embolo den Vorfall

    Embolo erzählt, wie er mit seinem Cousin und dem zweiten Beschuldigten mit dem Auto unterwegs war. Eine Frau habe ihn im Auto erkannt, sich mit ihm unterhalten und gar ein Foto geschossen. Während Embolo mit der Frau spricht, wird er von einem Mann provoziert und gar beleidigt. «Ich stieg aus, um ihn zu konfrontieren», sagt Embolo.

    Dann sei es chaotisch geworden. Er könne sich nicht an jedes Detail erinnern, da der Fall bereits fünf Jahre zurückliege. «Kann sein, dass ich Hurensohn gesagt habe, ich war sauer. Das ist das Wort, das ich sage, wenn ich sauer bin», so Embolo.

  • Embolos Kollege sagt nicht aus

    Nun wird Embolos Kollege befragt, dem einfache Körperverletzung vorgeworfen wird. Er verweist auf früher getätigte Aussagen und beantwortet die Fragen der Richterin nicht.

  • Embolo: «Glauben Sie nicht alles, was im Internet steht»

    Gerichtspräsidentin Katharin Giovannone informiert Embolo, dass er seine finanzielle Situation offenlegen muss, sollte er zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Weil Embolo seinen Lohnausweis nicht einreichte, informiert sich Giovannone im Internet – und liest da, dass Embolo einen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr verdienen soll. Auf die Nachfrage, ob das stimmt, erwidert Embolo: «Glauben Sie nicht alles, was im Internet steht.» Aussagen zu seinen Einkünften macht der 26-Jährige aber nicht.

  • Richterin weist Antrag zurück

    Nach rund 20 Minuten füllt sich der Gerichtssaal wieder, der Antrag des Privatklägers wird zurückgewiesen. Embolo muss sich also nach wie vor gegen den Vorwurf der «mehrfachen Drohung» verantworten. 

  • Verhandlung unterbrochen

    Ein Vertreter des Privatklägers beantragt, die Anklage zu erweitern, weil Embolo mit seinen Aussagen den Tatbestand der Anstiftung erfülle. Der Antrag des Klägers muss geprüft werden, weshalb die Verhandlung unterbrochen wird. 

  • Embolo anwesend – die Verhandlung beginnt

    Gegen 8 Uhr trifft Breel Embolo mit seinem Anwalt beim Strafgericht Basel ein und macht einen entspannten Eindruck. Mit einigen Minuten Verspätung eröffnet die Richterin die Verhandlung. Gemäss dem Anwalt wird sich auch Embolo zu den Vorwürfen äussern.

    Breel Embolo vor dem Gericht für Strafsachen in Basel.
    Breel Embolo vor dem Gericht für Strafsachen in Basel.
    Bild: Keystone
  • Wird Embolo eine Vorstrafe zum Verhängnis?

    Für den heute 26-jährigen Embolo, der aktuell bei AS Monaco unter Vertrag steht, könnte je nach Urteil eine Vorstrafe zum Verhängnis werden. Der Fussballer wurde im Jahr 2017 wegen Verkehrsdelikten zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Probezeit von zwei Jahren reicht noch in den Zeitraum der Auseinandersetzung in der Steinenvorstadt hinein.

  • Was wird Embolo vorgeworfen?

    Der Schweizer Nationalspieler Breel Embolo muss sich am Mittwoch vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fussballer mehrfache Drohung vor. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung während des Ausgangs in Basel im Mai 2018.

    Der damals 21-jährige Embolo war mit zwei Kollegen in den frühen Morgenstunden in der Steinenvorstadt unterwegs. Dort gerieten sie mit zwei Männern aneinander, wie es in der Anklageschrift heisst. Dabei habe Embolo dem einen Mann Äusserungen wie «Ich vernichte euch, wisst ihr nicht, wer ich bin» zugerufen. Auch dem anderen Mann habe er Gewalt angedroht. «Dich lass ich auch verprügeln, du Hurensohn», sagte er laut Anklageschrift.

    Bei dieser Auseinandersetzung verpasste einer von Embolos Begleitern dem einen Mann unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht. Dabei erlitt das Opfer einen Nasenbeinbruch, wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt. Embolos Kollege steht daher am Mittwoch ebenfalls vor dem Strafgericht. Ihm wird unter anderem einfache Körperverletzung vorgeworfen. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Hinweis: Einige Zitate aus dem Gerichtssaal stammen vom «Blick» und «20Minuten».

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