Prozess Freispruch für Beschuldigten nach Brandserie in Ziefen BL

scmi, sda

14.7.2023 - 14:58

Das Baselbieter Strafgericht hat am Freitag einen 43-jährigen Mann mangels Beweisen von der mehrfachen Brandstiftung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn beschuldigt, 2021 und 2022 in Ziefen BL sieben Brände in Gebäuden und Autos gelegt zu haben.

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«Direkte Beweise hat man diesem Fall nicht finden können», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. «Niemand hat gesehen, wie er nur einen dieser Brände gelegt hat».

Der Mann habe sich zwar verdächtig verhalten, doch es gebe keine Indizien, keine Aufzeichnungen, Spuren oder Substanzen zur Brandbeschleunigung, die man ihm hätte zuordnen können. Behauptungen von Nachbarn über den Beschuldigten seien «unreflektiert entgegengenommen» worden, sagte der Gerichtspräsident weiter. Sowohl qualifizierte wie auch versuchte Brandstiftung könne daher nicht bewiesen werden.

Ein Motiv sei ebenfalls nicht auffindbar. Der Beschuldigte arbeitete zwar als Brandschutzmonteur. Allerdings habe ihn ein Angehöriger angelernt und Ausbildung oder eine Beteiligung an Brandschutzmassnahme sei nicht aus den Akten ersichtlich, sagte der Gerichtspräsident.

Der Freigesprochene soll ab sofort aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Staatsanwältin war mit dieser Haftentlassung einverstanden. Er soll eine Haftentschädigung von 49'000 Franken erhalten. Die Zivilforderungen von 14 Privatklägern, die von den Bränden in Mitleidenschaft gezogen wurden, wies das Gericht ab.

Nur Busse wegen Kokainkonsum

Einen Schuldspruch gab es lediglich für ein Nebendelikt, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund seines Kokainkonsums. Dafür wurde er zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Der Gerichtspräsident riet dem Freigesprochenen, seinen Drogen- und Alkoholkonsum zurückzufahren, um nicht weitere Verdachtsmomente zu erwecken.

Bei sieben Bränden im Zeitraum vom 16. Januar 2021 und 23. Juli 2022 in Ziefen entstand ein Sachschaden von über 1,2 Millionen Franken. In mindestens einem Fall seien «Leib und Leben von Menschen» in Gefahr gewesen, wie es in der Anklageschrift heisst. So griff beim ersten Brand in einer Scheune das Feuer auf zwei angrenzende Liegenschaften über. In einem Haus befanden sich zum Zeitpunkt Personen, die in Sicherheit gebracht werden mussten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil ans Kantonsgericht weiterzieht, ist noch nicht bekannt.