PortugalDeutscher Verdächtiger im Fall «Maddie» offiziell beschuldigt
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22.4.2022
Im Fall der vor 15 Jahren in Portugal verschwundenen Madeleine McCann gibt es neue Entwicklungen. Die portugiesische Staatsanwaltschaft nimmt einen in Deutschland in Haft sitzenden Verdächtigen ins Visier.
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22.04.2022, 08:37
22.04.2022, 09:00
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Die portugiesische Staatsanwaltschaft treibt ihre Ermittlungen im Fall «Maddie» voran. Ein deutscher Verdächtiger sei offiziell beschuldigt worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Portimão am Donnerstag mit. Sie machte keine Angaben zur Identität des Beschuldigten.
Maddie McCann war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage an der südportugiesischen Algarve-Küste verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend assen. Trotz grossangelegter internationaler Fahndungen wurde der Fall nie aufgeklärt, von dem Mädchen fehlt bis heute jede Spur.
Im Juni 2020 trat dann eine überraschende Wendung ein: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig gab bekannt, dass sie Mordermittlungen gegen den Deutschen Christian B. führt. Er ist wegen Sexualdelikten vorbestraft und lebte von 1995 bis 2007 regelmässig an der Algarve.
Beschuldigter sitzt siebenjährige Haftstrafe ab
Der Anwalt des Verdächtigen, Friedrich Fülscher, sagte der «Bild»-Zeitung am Donnerstag: «Der Schritt der portugiesischen Behörden sollte nicht überbewertet werden.» Er gehe davon aus, dass die Massnahme «ein prozessualer Kunstgriff ist, um die in wenigen Tagen drohende Verjährung» in Portugal zu unterbinden. Ein Sprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte der «Bild» den Eingang eines Rechtshilfeersuchens aus Portugal.
B. sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau ab. Er war 2017 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls von Portugal an Deutschland ausgeliefert worden. Nach einer verbüssten Haftstrafe verliess er Deutschland 2018, wurde aber ein Jahr später von Italien erneut ausgeliefert. Grundlage war ein zweiter europäischer Haftbefehl, der wegen eines Drogendelikts ausgestellt worden war.