Jahreswechsel Neues Jahr, neue Regeln auf Schweizer Strassen

SDA

31.12.2020 - 18:00

Autos fahren in dichtem Verkehr auf der Autobahn A1 bei Bern. 
Autos fahren in dichtem Verkehr auf der Autobahn A1 bei Bern. 
Bild: Keystone/Peter Klaunzer

Rettungsgassen bilden, rechts vorbeifahren und Schleusen für Velofahrer: Mit dem Jahreswechsel treten so einige neue Verkehrsregeln in Kraft – eine Auswahl.

Beim Parkieren mit einem Assistenzsystem dürfen Fahrer*innen das Lenkrad loslassen oder, wenn die Einparkhilfe es erlaubt, sogar aus dem Auto aussteigen. Einzige Bedingung: Sie müssen jederzeit bereit sein, einzugreifen.

Klingt wie Science-Fiction? Das ist aber eine der neuen Regeln und Gesetze, die per 1. Januar 2021 auf Schweizer Strassen in Kraft treten. Der Touring Club Schweiz (TCS) hat eine Liste mit all den Änderungen erstellt – die Wichtigsten im Überblick.

Rettungsgasse bilden

Um den Einsatz der Blaulichtfahrzeuge zu erleichtern, müssen die Autofahrer etwa im Falle von stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Dabei darf in keinem Fall auf den Pannenstreifen ausgewichen werden.

In Tunnels müssen sich Fahrzeuge so nah wie möglich am Fahrbahnrand halten. Auf dreispurigen Autobahnen sollen sich Benutzer der mittleren Spur rechts und die der linken Spur sich links halten, damit den Rettungsfahrzeugen eine Durchfahrt ermöglicht wird. Wichtig sei, in solchen Fällen, die Warnblinker früh genug einzuschalten, um Auffahrunfälle oder seitliche Kollisionen zu verhindern, schreibt der TCS.

«Reissverschlussprinzip»

Neu gilt auch das sogenannte «Reissverschlussprinzip». Es wird angewendet, wenn zwei Spuren auf der Autobahn zusammengeführt werden. Autofahrer müssen die Fahrzeuge dabei erst am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen, damit ein frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindert wird.

Bei Staus, stockendem Verkehr oder bei einem Unfall darf an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeigefahren werden. Aber Vorsicht: Rechtsüberholen und wieder einschwenken bleibt weiterhin verboten.

Wohnwagen schneller unterwegs

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen für Gespanne mit Anhängern oder Wohnwagen bis 3,5 Tonnen erhöht sich von 80 auf 100 km/h.

Per 1. Januar 2021 dürfen in den Autobahnraststätten auch wieder alkoholische Getränke verkauft und serviert werden. Der Bundesrat hat das entsprechende Verbot in der Nationalstrassenverordnung aufgehoben.

Velos und Mofas im Stadtverkehr dürfen, wenn es entsprechend gekennzeichnet ist, bei einer roten Ampel rechts abbiegen. Es handelt sich dabei nicht um eine allgemeine Erlaubnis, rechts abzubiegen.

Velofahrer sichtbarer machen

Die Städte können zukünftig Schleusen für Velos auf der Fahrbahn vor Lichtsignalen markieren, auch wenn kein Velostreifen vorhanden ist. Dies erlaubt den Velofahrern, sich vor die anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen und damit sichtbarer zu werden.

Kinder bis zwölf Jahren dürfen in Zukunft auf der rechten Seite des Trottoirs fahren, wenn auf ihrer Strecke kein Velostreifen vorhanden ist. Sie müssen jedoch den Fussgängern den Vortritt gewähren.

Schnelle E-Bikes (45 km/h), Töffs und Mofas können neu auf kostenpflichtige Parkplätze verwiesen werden.

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