Verleumdungsprozess Trump muss Jean Carroll 83 Millionen Dollar zahlen

dpa/sda

26.1.2024 - 23:00

Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, verlässt sein Wohnhaus in New York.
Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, verlässt sein Wohnhaus in New York.
Bild: Keystone

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist in einem zweiten Verleumdungsprozess in New York zu einer weiteren Entschädigungszahlung in Höhe von 83,3 Millionen Dollar (etwa 72 Millionen Franken) verurteilt worden. Das entschied am Freitag eine Geschworenenjury, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Geklagt hatte erneut die US-Autorin E. Jean Carroll.

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  • Zum zweiten Mal hat Autorin E. Jean Carroll gegen Donald Trump wegen Verleumdung geklagt – und bekommt jetzt zum zweiten Mal eine Entschädigungszahlung zugesprochen.
  • Der ehemalige US-Präsident muss eine weitere Entschädigung in Höhe von 83,3 Millionen Dollar (etwa 72 Millionen Franken) zahlen.
  • Die Summe überraschte wohl fast alle Beobachter.

Es handelte sich um den zweiten Zivilprozess der 80-jährigen US-Autorin E. Jean Carroll gegen Trump. Die Summe übersteigt die von Carroll verlangten mehr als zehn Millionen Dollar um ein Vielfaches.

Zum Abschluss des ersten Verfahrens hatte es im Mai eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4 Millionen Franken) zugesprochen.

Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte Richter Lewis Kaplan entschieden, dass spätere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit musste die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die Trump bezahlen muss.

Diese Gerichtssaal-Skizze zeigt, wie der ehemalige Präsidenten Donald Trump (l) gefolgt von seinem Rechtsbeistand Boris Epshteyn den Gerichtssaal verlässt.
Diese Gerichtssaal-Skizze zeigt, wie der ehemalige Präsidenten Donald Trump (l) gefolgt von seinem Rechtsbeistand Boris Epshteyn den Gerichtssaal verlässt.
dpa

Trump war im zweiten Prozess – anders als im ersten – mehrfach persönlich erschienen und durch zahlreiche kommentierende Meinungsäusserungen störend aufgefallen, weswegen ihm der Richter zwischenzeitlich mit Ausschluss gedroht hatte.

Die Autorin E. Jean Carroll verlässt das Bundesgericht in Manhattan nach dem Beginn ihres zweiten Verleumdungsprozesses gegen Donald Trump.
Die Autorin E. Jean Carroll verlässt das Bundesgericht in Manhattan nach dem Beginn ihres zweiten Verleumdungsprozesses gegen Donald Trump.
Archivbild: Frank Franklin II/AP

Der 77-Jährige gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreichen verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen. Die Gerichtstermine nutzt Trump häufig als eine Art Wahlkampfveranstaltung.

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