Kandidatenliste fehltZürich überfordert Bürger*innen mit Wahl von Staatsanwälten
Lea Oetiker
22.1.2025
Am 9. Februar findet im Kanton Zürich eine Erneuerungswahl für zwei Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte im Bezirk Zürich statt. Doch beim Wahlzettel fehlt die Kandidatenliste: Das steckt dahinter.
Lea Oetiker
22.01.2025, 04:30
22.01.2025, 04:36
Lea Oetiker
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
In Zürich kommt es am 9. Februar zu einer Erneuerungswahl. Zwei Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten im Bezirk Zürich müssen neu gewählt werden.
Normalerweise findet eine solche Abstimmung in stiller Wahl statt.
Doch für die Amtsdauer 2025 bis 2029 sind für 35 Stellen lediglich 33 Wahlvorschläge eingegangen.
Also kommt es nun zu einer Urnenwahl. So steht es im Gesetz.
Am 9. Februar kommt es im Kanton Zürich zu einer Erneuerungswahl von zwei Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten im Bezirk Zürich. Doch die Kandidierenden fehlen. Und so ist im Abstimmungscouvert zwar ein Wahlzettel vorhanden, aber keine Kandidatenliste.
Das verwirrt Stimmberechtigte. Und zwar so sehr, dass bei der Stadt Zürich das Telefon ganz schön häufig klingelt. «Wir verzeichnen rund ein Dutzend Kontaktaufnahmen im Moment zu dieser Frage», sagt Christina Stücheli, Informationsbeauftragte des Stadtrats auf Anfrage von blue News.
Doch warum gibt es eigentlich keine Kandidatenliste? Die Interparteiliche Konferenz des Bezirks Zürich (IPK) schlägt normalerweise Kandidaten für verschiedene Ämter vor – auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Diese werden normalerweise in einer stillen Wahl gewählt. «Die zu besetzenden Stellen werden ausgeschrieben und in der Folge werden Wahlvorschläge eingereicht», schreibt Mathis Kläntschi, Statthalter und Präsident des Bezirksrats Zürich auf Anfrage von blue News.
Eine Urnenwahl ist selten
Doch für die Amtsdauer 2025 bis 2029 sind für 35 Stellen lediglich 33 Wahlvorschläge eingegangen. «Diese 33 Personen wurden in stiller Wahl gewählt. Somit sind noch zwei Stellen zu besetzen, weshalb eine Urnenwahl durchgeführt wird», erklärt Kläntschi.
Und eine Urnenwahl ist ziemlich selten. Im Bezirk Zürich sei es eine Premiere.
Theoretisch könnten Wählerinnen und Wähler nun irgendeinen Namen auf den Wahlzettel schreiben – sogar ein fiktiver Name. Das kommt auch ab und zu vor, bestätigt Christina Stücheli. «Aber immer wieder stellen wir fest, dass die Stimmberechtigten den Wahlzettel leer oder gar nicht einlegen», erklärt sie weiter.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kandidatur möglich
Doch letzten Endes kann nicht jeder einfach Staatsanwältin oder Staatsanwalt werden. «Wer gewählt werden möchte, muss über ein sogenanntes Wahlfähigkeitszeugnis verfügen, welches von der Oberstaatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Beispielsweise braucht man ein (abgeschlossenes) juristisches Studium oder mehrjährige Berufstätigkeit in Rechtspflege oder Advokatur», sagt Kläntschi.
Und sollten schliesslich mehrere Kandidatinnen und Kandidaten gleich viele Stimmen bekommen, dann werde Kläntschi in seiner Eigenschaft als Präsident der wahlleitenden Behörden das Los ziehen.