Ein Gastronom aus Bern wurde vom Wirtschaftsstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 43 Monaten verurteilt. Der 62-Jährige hatte ein komplexes Firmengeflecht genutzt, um Einkommen und Vermögen zu verschleiern. Obwohl er auf dem Papier nicht als Verantwortlicher auftrat, kontrollierte er mehrere Gesellschaften.
Während der Urteilsverkündung sass der Gastronom ruhig im Gerichtssaal, wie die Berner Zeitung berichtet. Das Gericht befand ihn für schuldig, unter anderem wegen mehrfachen Pfändungsbetrugs, Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Die Deliktsumme beläuft sich auf etwa vier Millionen Franken.
Neben ihm wurden auch sein Sohn und zwei weitere Personen angeklagt. Der Sohn erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, da er über 100'000 Franken auf sein Privatkonto überwiesen hatte.
Gastronom kündigt Berufung an
Ein Geschäftspartner wurde wegen Beteiligung an einem Covid-Kredit-Betrug zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, während ein langjähriger Rechtsanwalt des Gastronomen freigesprochen wurde. Der Hauptangeklagte behauptete, er sei ein guter Gastronom, habe jedoch keine Kenntnisse in Buchhaltung. Das Gericht glaubte ihm nicht und stellte fest, dass er sehr wohl den Überblick über seine Firmen hatte.
Im Sommer 2019 hatte der Gastronom dem Betreibungsamt versichert, dass er und seine Frau nur ein bescheidenes Einkommen hätten, während sie in einer luxuriösen Villa lebten. Das Gericht stellte klar, dass nicht das formale Konstrukt, sondern die tatsächliche Kontrolle über die Firmen entscheidend sei. Der Gastronom verfügte über eine Generalvollmacht in den Firmen.
Staatsanwalt Roman Sigrist zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, insbesondere mit dem Schuldspruch wegen Pfändungsbetrugs. Der Gastronom kündigte an, Berufung einzulegen. Zudem laufen neue Verfahren gegen ihn, unter anderem wegen eines Immobilienprojekts im Kosovo, bei dem der Verdacht auf Anlagebetrug besteht.
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