ErwerbsersatzStänderat diskutiert erneut über Hilfe in der Pandemie
su, sda
2.6.2021 - 04:31
Der Ständerat befasst sich am heutigen Mittwoch mit der Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung in der Corona-Pandemie bis Ende 2021 und den ausgebauten Hilfen für den Profi-Mannschaftssport. Er hat über neuerliche Anpassungen im Covid-19-Gesetz zu befinden.
02.06.2021, 04:31
02.06.2021, 05:30
SDA
Die jüngsten Änderungen betreffen die Entschädigung für jene, die wegen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus ihren Erwerb unterbrechen oder erheblich einschränken mussten. Die Entschädigungen sollen bis Ende dieses Jahres weiterlaufen statt bis Ende Juni. Damit ist die Kommission des Ständerates für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) einverstanden.
Auch hinter die Aufhebung der Obergrenze für nicht rückzahlbare Beiträge an Sportklubs von professionellen und semiprofessionellen Ligen stellt sich die WBK-S. Die Hilfe von maximal 115 Millionen Franken für Basketball, Eishockey, Fussball, Handball, Unihockey und Volleyball war für die Saison 2020/2021 gedacht und reicht bei möglicherweise andauernden Einschränkungen nicht aus.
Hingegen ist die WBK-S gegen eine Verlängerung des Bezugs zusätzlicher Taggelder in der Arbeitslosenversicherung bis Ende 2021. Wegen der bevorstehenden Normalisierung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens sei dies nicht mehr angezeigt, findet die Kommissionsmehrheit.
Keine Verlängerung der Entschädigung für tiefe Einkommen
Mit Stichentscheid von Präsident Hannes Germann (SVP/SH) abgelehnt hat die WBK-S auch die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen bis Ende des Jahres. In den Augen der Mehrheit ist die aktuelle Regelung bei der Kurzarbeitsentschädigung eine eigentliche Bevorzugung der tiefen Einkommen gegenüber der Arbeitslosenentschädigung.
Die Minderheit, die für die Verlängerung eintritt, hält dagegen, dass Personen mit tiefen Einkommen noch immer überdurchschnittlich von der Krise betroffen seien. Die Situation habe sich noch nicht entschärft. Nicht bis Ende April 2022 verlängern will die Mehrheit der WBK-S auch die Hilfsmassnahmen im Kulturbereich.
Weiterhin erleichtern will die WBK-S hingegen die elektronische Durchführung von Generalversammlungen. Die Bestimmung dazu im Covid-19-Gesetz soll bis zum Inkrafttreten des revidierten Aktienrechtes verlängert werden.
Beschränkungen mit Impfung aufheben
Generell ist die vorberatende Kommission der Meinung, dass die Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Veranstaltungen aufgehoben werden sollen, sobald alle Erwachsenen, die es wollen, geimpft sind. Eine entsprechende Bestimmung will sie ins Covid-19-Gesetz aufnehmen.
Zudem sollen nach dem Willen der WBK-S Personen, die einen Beleg für eine Impfung, ein negatives Testresultat oder eine durchlittene Infektion mit dem Coronavirus vorweisen können, künftig von allgemeinen Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden.