Abstimmung vom 19. Mai Scharfes Geschütz vor dem Urnengang zum Waffenrecht

Anna Kappeler

11.4.2019

Ein Spezialist vom Bundesamt für Polizei zeigt verschiedene Waffen an einem technischen Seminar.
Ein Spezialist vom Bundesamt für Polizei zeigt verschiedene Waffen an einem technischen Seminar.
Bild: Keystone/Adrien Perritaz

Die Gegner sehen die Schweizer Schiesstradition in Gefahr, die Befürworter warnen vor weniger Sicherheit wegen des Ausschlusses aus dem Schengen-/Dublin-Abkommen. «Bluewin» erklärt die wichtigsten Punkte des neuen Waffenrechts.

Worum geht es am 19. Mai?
Die Stimmberechtigten entscheiden, ob sie das verschärfte Waffenrecht annehmen wollen. Dies, weil die EU nach den Anschlägen in Paris und Brüssel beschlossen hat, eine neue Waffenrechtrichtlinie zu verabschieden. Die Schweiz hat diese als Mitglied des Schengen-Abkommens zu übernehmen – bei den Verhandlungen konnte sie sich aber beratend einbringen. Und Ausnahmen aushandeln.

Warum gibt es überhaupt eine Änderung?
Die EU erhofft sich, dadurch den Waffen-Missbrauch europaweit besser bekämpfen zu können. Auch könne so ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten erreicht werden. Beispielsweise wisse man dadurch, wem in der EU eine Waffe verweigert worden sei. Das trage zu mehr Sicherheit bei. Deshalb werden neu die Zulassung und Registrierung von halbautomatischen Waffen mit einem grossen Magazin angepasst. Auch gilt eine Markierungspflicht aller wesentlichen Waffenteile.

Was würde sich konkret ändern?
Der administrative Aufwand für Sportschützen, Waffenhändler, -hersteller und -importeure, sowie auch für Sammler und Museen erhöht sich. Schützen müssen belegen, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind oder aber regelmässig schiessen. Es muss allgemein dargelegt werden, dass die Waffen sicher aufbewahrt und auch in einem Verzeichnis registriert sind.

Was bleibt gleich?
Wichtigste Ausnahme für die Schweiz ist die Ordonnanzwaffe, die von der Verschärfung ausgenommen ist, weshalb man hier von einer «Lex Helvetia» spricht. Auch für Jäger und Jungschützen ändert sich nichts. Und wer eine halbautomatische Waffe besitzt, die in einem kantonalen Waffenregister verzeichnet ist, bleibt ebenso von Änderungen unberührt.



Warum laufen die Schützen Sturm?
Die Schützen sehen die Tradition des Schweizer Schiesswesens bedroht. Und sie wehren sich dagegen, dass halbautomatische Waffen wie das Sturmgewehr 57 und 90 neu verboten wären. Sie wollen nicht aktiv nachweisen müssen, dass sie damit regelmässig schiessen oder in einem Schützenverein sind. Die Schützen argumentieren weiter, es könne nicht sein, dass rechtschaffene Bürger plötzlich illegal handelten, bloss weil sie – wie seit Jahren schon – eine Waffe zuhause hätten. Deshalb hat die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz das Referendum ergriffen.

Wer ist sonst noch dagegen?
Auch die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht Pro Tell und die SVP setzt sich für ein Nein ein. Die Gegner finden ausserdem, man müsse sich ganz grundsätzlich diesem «Diktat aus Brüssel» widersetzen. Zudem nütze die Neuerung im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität ohnehin nichts.

Wer ist dafür?
Für ein Ja setzen sich Bundesrat, Parlament und alle grossen Parteien ausser der SVP ein. Bei der FDP gibt es jedoch Abweichler, die gegen das neue Gesetz sind. Für die Befürworter wird mit dem neuen Recht die Bevölkerung geschützt, und es wird ein allfälliger Missbrauch bekämpft. Der administrative Mehraufwand sei zumutbar. Als Hauptargument für eine Annahme gilt den Befürwortern des neuen Gesetzes jedoch das Schengen-/Dublin-Abkommen. Dieses wäre bei einem Nein in Gefahr.

Was hätte die Beendigung vom Schengen- und Dublin-Abkommen für Folgen?
Ohne das Abkommen droht der Schweiz laut Bundesrat ein Sicherheitsverlust. Denn dann hätte die hiesige Polizei und Grenzwache keinen Zugriff mehr auf die Informations- und Fahndungssysteme der EU.

Was passiert bei einem Nein?
Die Schweiz muss die Änderungen der EU-Waffenrichtlinie bis zum 31. Mai 2019 umsetzen. Ein Nein würde das Schengen- und Dublin-Abkommen per Ende November 2019 beenden. Einzige Möglichkeit, dies zu verhindern: Der Gemischte Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU kommt innert 90 Tagen zum Schluss, die Zusammenarbeit trotzdem weiterzuführen. Dieser Beschluss müsste einstimmig sein. Gemäss Justizministerin Karin Keller-Sutter sei das aber ein sehr unrealistisches Szenario, wie sie in mehreren Interviews sagte.

Bilder aus der Schweiz

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