Geldwäscherei Schärfere Regeln gegen Geldwäscherei

SDA

26.6.2019 - 17:39

Die «Panama Papers» deckten Steuervermeidung und Geldwäscherei auf. Dabei rückten auch Anwaltskanzleien in den Fokus. Nun sollen die Geldwäscherei-Regeln verschärft werden. (Symbolbild)
Die «Panama Papers» deckten Steuervermeidung und Geldwäscherei auf. Dabei rückten auch Anwaltskanzleien in den Fokus. Nun sollen die Geldwäscherei-Regeln verschärft werden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/AP/ARNULFO FRANCO

Der Bundesrat will die Regeln gegen Geldwäscherei verschärfen. Auch Anwälte, Notare und weitere Berater sollen künftig Sorgfaltspflichten einhalten müssen. Berater sollen einen Verdacht auf Geldwäscherei zudem melden müssen – Anwälte nur bei Finanztransaktionen.

Mit den Änderungen des Geldwäschereigesetzes will der Bundesrat sicherstellen, dass die Schweiz internationale Standards im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfüllt. Am Mittwoch hat er die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Anwältinnen und Anwälte waren mit den «Panama Papers» in den Fokus gerückt: Ein Journalisten-Netzwerk deckte Steuervermeidung und Geldwäscherei im grossen Stil auf. Gemäss den Recherchen befanden sich unter den 14'000 involvierten Banken, Anwaltskanzleien und anderen Dienstleistern 1200 Schweizer Unternehmen, die an der Gründung von Offshore-Gesellschaften beteiligt waren. In der Folge wurde eine strengere Regulierung gefordert. Der Bundesrat erwähnt dies in der Botschaft.

Sorgfaltspflichten für Berater

Er schlägt nun vor, dass die Sorgfaltspflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz neu nicht nur für Finanzintermediäre und Händler gelten, sondern auch für Personen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts.

Der Bundesrat will für sie die Kategorie «Beraterinnen und Berater» schaffen. In erster Linie sind juristische Berater gemeint, also Anwälte und Notare. Einer Meldepflicht hatte der Bundesrat diese zunächst nicht unterstellen wollen. Damit werde das Anliegen der Branche bezüglich der Wahrung des Berufsgeheimnisses respektiert, argumentierte er.

Doch eine Meldepflicht

Nach der Vernehmlassung sieht der Bundesrat nun aber doch eine Meldepflicht vor: Bei Verdacht auf Geldwäscherei sollen die Beraterinnen und Berater die Meldestelle für Geldwäscherei einschalten müssen.

Anwältinnen und Anwälte sowie Notarinnen und Notare sollen aber lediglich dann von der Meldepflicht betroffen sein, wenn sie im Rahmen der Dienstleistung eine Finanztransaktion ausführen. Die Organisation Transparency International Schweiz moniert, damit werde keine neue Meldepflicht für Anwälte eingeführt, denn bei Finanztransaktionen unterstünden sie dieser schon heute.

Ausserdem gilt die Pflicht nur bei Dienstleistungen von Sitzgesellschaften oder Trusts. Solche werden in erster Linie dazu verwendet, Vermögens- oder Sachwerte zu halten oder zu verwalten. Ausserdem werden sie zur Errichtung von komplexen Gesellschaftsstrukturen genutzt.

Melderecht soll bleiben

Weiter will der Bundesrat – anders als ursprünglich geplant – das Melderecht beibehalten. Die Differenz zwischen Meldepflicht und Melderecht soll geklärt werden, indem in der Geldwäschereiverordnung der Begriff des begründeten Verdachts genauer umschrieben wird.

Haben die Finanzintermediäre innerhalb von 40 Tagen keine Rückmeldung von der Meldestelle für Geldwäscherei erhalten, sollen sie die Geschäftsbeziehung abbrechen dürfen.

Internationaler Standard

Die internationalen Standards legt die Financial Action Task Force (FATF/GAFI) fest, an der sich auch die Schweiz beteiligt. Sie prüft regelmässig, ob die Gesetze ihrer Mitgliedstaaten ihren Empfehlungen entsprechen. Die nächste Länderprüfung der Schweiz steht 2020 an.

In der letzten hatte die Task Force Schwachstellen festgestellt und Empfehlungen abgegeben. Diese betrafen auch Vereine. Der Bundesrat will nun das Risiko verkleinern, dass Schweizer Vereine für Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei missbraucht werden. Im Visier hat er Vereine, die an der Sammlung oder Verteilung von Geld zu karitativen Zwecken im Ausland beteiligt sind.

Eintrag ins Handelsregister

Für solche Vereine sollen künftig Transparenzvorschriften gelten. Sie sollen sich ins Handelsregister eintragen und einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz bezeichnen müssen. Zudem sollen sie ein Verzeichnis mit Namen und Adressen der Mitglieder führen, auf das in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden kann. Kriterien zur Identifikation von Missbrauchsrisiken sollen auf Verordnungsebene festgelegt werden. Für Stiftungen ändert sich nichts.

Weiter will der Bundesrat den Schwellenwert senken, ab dem Edelmetall- und Edelsteinhändler bei Barbezahlung Sorgfaltspflichten einhalten müssen. Die Schwelle soll von 100'000 auf 15'000 Franken gesenkt werden. Davon ausgenommen ist der Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen, die typischerweise zum Verkauf an Endkunden vorgesehen sind. Für den Ankauf von Altedelmetallen soll ein Kontrollmechanismus eingeführt werden.

Transparency International Schweiz gehen die Änderungen nicht weit genug. Zwar würden wichtige Mängel behoben, schreibt sie in einer Mitteilung. Die Geldwäschereibekämpfung der Schweiz bleibe aber lückenhaft.

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