Trotz EinschreibenPost liefert Medikamenten-Paket bei einem Wildfremden ab
Gil Bieler
19.7.2019
Ein Mann wartet vergeblich auf seine bestellten Medikamente. Der Pöstler hat das Paket einem unbekannten Nachbarn überlassen – obwohl es eingeschrieben war. Wer so etwas verhindern will, muss handeln.
Weil er täglich Medikamente nehmen muss, bestellt ein Mann über seinen Hausarzt regelmässig eine neue Packung. Die Apotheke versendet diese dann jeweils in einem eingeschriebenen Paket. Kürzlich kam eine Sendung jedoch nie beim Empfänger an – obwohl die Post ihm via E-Mail mitteilte, das Paket sei zugestellt worden.
Wo war das Paket geblieben? Wie das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtet, hatte der Pöstler es bei einer Firma im benachbarten Gebäude abgegeben. Dort nahm es ein Mitarbeiter entgegen, den der rechtmässige Medikamenten-Empfänger gar nicht kennt. Das kam erst heraus, als die Apotheke Nachforschungen zu der Sendung veranlasst hatte – das könne nämlich nur der Absender tun, nicht aber der Empfänger.
Darf die Post eine eingeschriebene Sendung einem Wildfremden in die Hand drücken. Ja, sagte Post-Sprecherin Jacqueline Bühlmann dem SRF-Magazin. Sogenannte Signature-Sendungen dürften an Nachbarn zugestellt werden, falls der Empfänger nicht daheim ist. Korrekterweise hätte der Pöstler aber eine Mitteilung im Briefkasten hinterlassen müssen. Das sei im konkreten Fall vergessen worden.
Wer verhindern will, dass seine Post an Nachbarn ausgehändigt wird, kann dies der Post mit einem Formular mitteilen. Dieses ist beim Post-Kundendienst oder beim Pöstler gratis erhältlich.
Damit kann etwa verfügt werden, dass Pakete lediglich an einen bestimmten Nachbarn ausgehändigt werden dürfen. Mit einem Online-Account bei der Post können auch einzelne Sendungen gesteuert werden, zum Beispiel wann und wo der Pöstler sie zustellen soll.
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