Der Bundesrat will Anfang 2023 weitere Massnahmen für die Kostendämpfung in der Grundversicherung umsetzen. Unter anderem sind Pilotprojekte geplant, die zu einer Kostenbremse beitragen.
Keystone-SDA, su, sda
11.03.2022, 11:31
11.03.2022, 11:41
SDA/gbi
Der Anstieg der Gesundheitskosten ist eine Dauerbaustelle des Bundesrats. Um diesen zu bekämpfen, will er auf den 1. Januar 2023 hin verschiedene neue Massnahmen einführen – unter anderem den sogenannten Experimentierartikel.
Der Experimentierartikel soll es erlauben, ausserhalb der Vorgaben im Krankenversicherungsgesetz Projekte durchzuführen, mit denen die Kosten gedrückt, die Qualität der Leistungen gestärkt oder die Digitalisierung vorangebracht wird.
Gedacht wird etwa an Pilotprojekte für eine koordinierte Versorgung. Projekte müssen befristet und räumlich eingegrenzt sein. Ausserdem müssen sie sich einem Themenbereich widmen, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Er hat an diesem Tag die Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) gestartet.
Jedes Projekt wird genau angeschaut
In der KVV will die Landesregierung die Zulassungsbedingungen und die Auswertung für diese Pilotprojekte verankern. Jedes Projekt wird vom zuständigen Departement des Innern (EDI) geprüft und bewilligt.
Zudem sollen Leistungserbringer wie Spitäler und Ärzte, Versicherungen und auch Organisationen für Tarifstrukturen verpflichtet werden, Daten an Bund und Kantone zu liefern, wenn diese Angaben für die Festsetzung und die Genehmigung von ambulanten Tarifen im ambulanten Bereich gebraucht werden.
In der Verordnung präzisieren will der Bundesrat zusätzlich die Vorgaben für die Lieferung von Daten der Krankenkassen ans Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Kassen müssen grundsätzlich aggregierte Daten liefern. In Ausnahmefällen können aber auch anonymisierte Einzeldaten angefordert werden.
Erste Massnahmen bereits in Kraft gesetzt
Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu bremsen, hiess das Parlament bereits im Sommer 2021 ein erstes Massnahmenpaket gut. Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis zum 16. Juni. Die Neuerungen sollen gemäss Plan des Bundesrates auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Bereits Anfang des laufenden Jahres hat der Bundesrat erste Massnahmen zur Kostendämpfung in Kraft gesetzt. Dazu gehören Rechnungskopien für Patientinnen und Patienten sowie Tariforganisationen, die für die Erarbeitung, Weiterentwicklung und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen zuständig sind.
Über weitere, umstrittenere Massnahmen zur Kostendämpfung berät zurzeit noch das Parlament.