Vorfälle in Stadt Zürich Lehrer wegen «grenzüberschreitendem Verhalten» in Haft

zis

25.6.2024

Die Lehrperson befindet sich derzeit in Haft.
Die Lehrperson befindet sich derzeit in Haft.
KEYSTONE

An einer Stadtzürcher Schule wurde «grenzüberschreitendes Verhalten einer Lehrperson» gemeldet. Die betroffene Person befindet sich aktuell in Haft.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Lehrperson in der Stadt Zürich ist freigestellt worden. 
  • Sie befindet sich derzeit in Polizeihaft.
  • Die Staatsanwaltschaft Zürich hat ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Delikte gegen die sexuelle Integrität eröffnet

In einer Stadtzürcher Schule hat die Schulleitung Hinweise auf grenzüberschreitendes Verhalten einer Lehrperson erhalten. Daraufhin wurden sofort der Kinderschutz der Stadtpolizei und das Volksschulamt des Kantons Zürich informiert.

Die Staatsanwaltschaft Zürich hat ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Delikte gegen die sexuelle Integrität eröffnet. Die beschuldigte Lehrperson befindet sich in Polizeihaft, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber «20 Minuten» sagt. 

Die genaue Anzahl der betroffenen Opfer ist noch unklar, da die Untersuchung erst am Anfang steht. In Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt wurde die Lehrperson freigestellt.

Keine Rückkehr an die Schule

Wie der «Blick» schreibt, soll eine Lehrerin den Mann erwischt haben. Sie habe «beobachtet, wie der Lehrer einen sexualisierten Umgang mit einem Schüler gepflegt habe.» Daraufhin habe die Lehrerin ihn gemeldet. Bestätigt wurden diese Angaben von offizieller Seite bislang nicht.

Die Erziehungsberechtigtem seien vergangene Woche zu einem Infoabend eingeladen worden. Die Schule habe ausserdem ein Schreiben an die Eltern abgegeben. Darin heisst es: «Wie Sie wissen, haben wir Hinweise auf ein grenzüberschreitendes Verhalten durch die Lehrperson ihres Kindes erhalten. Die Schule nimmt solche Hinweise immer ernst. Eltern von betroffenen Kindern sind bereits direkt informiert worden.»

Eine Rückkehr an die Schule stehe ausser Frage. «Die Lehrperson wird daher die Schule per Ende Schuljahr 23/24 verlassen. Bis zum Ende der Anstellung ist die Lehrperson freigestellt.» Es gelte weiterhin die Unschuldvermutung.

Für betroffene Kinder und Eltern wurden Ansprechstellen eingerichtet. Weitere Auskünfte können aufgrund des laufenden Verfahrens nicht erteilt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.