Urteil am Bezirksgericht Aarau Lange Haft wegen Sprengstoff, Uran und Missbrauch der Tochter

Philipp Dahm

25.10.2024

Das Bezirksgericht Aarau hat einen Familienvater wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der unsachgemässen Lagerund von Chemikalien verurteilt.
Das Bezirksgericht Aarau hat einen Familienvater wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der unsachgemässen Lagerund von Chemikalien verurteilt.
Keystone

Weil ihn seine autistische Tochter wegen Missbrauchs angezeigt hat, entdecken die Behörden im April 2021 in Dürrenäsch AG Uran und Sprengstoff im Haus des Vaters. Nun ist das Urteil in dem Fall gefallen.

Philipp Dahm

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  • Im Februar 2021 zeigt eine heute 25-jährige Autistin in Dürrenäsch AG ihren Vater wegen Missbrauchs an.
  • Im April 2021 finden die Behörden bei einer Hausdurchsuchung Sprengstoff und radioaktive Stoffe.
  • Beim Prozess vor dem Bezirksgericht Aarau sagt der Anwalt des Beklagten, der Missbrauch entspringe nur der Fantasie seiner Tochter.
  • Das Gericht glaubt dem Vater nicht und verurteilt ihn zu seiner langen Haftstrafe.

Es dauert lange, bis sich eine autistische Tochter ihrer Mutter öffnen kann: Die heute 25-Jährige berichtet, dass ihr Vater sie in Dürrenäsch AG über Jahren hinweg missbraucht haben soll. Bei Autofahrten habe er ihr zwischen die Beine gefasst, und zweimal habe er sie vergewaltigt, als die Tochter geschlafen hat.

Im Februar 2021 erstattet die junge Frau Anzeige: Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher sexuellen Handlungen mit einem Kind auf und durchsucht im April 2021 das Haus der Familie.

Dabei machen die Behörden einen erstaunlichen Fund: Sie finden jede Menge Chemikalien, die leicht entzündlich, explosiv oder sogar radioaktiv sind, berichtet die «Aargauer Zeitung». Neben der Küche habe der Angeklagte rund ein Kilo Uran gelagert, heisst es weiter.

Drei Tage hat es gedauert, die insgesamt zwei Tonnen gefährliche Stoffe aus dem Einfamilienhaus und einer Halle in Seon zu bergen. «Dass es nie gebrannt hat, ist reiner Zufall», sagt der Leiter der Chemiesicherheit beim Prozess vor dem Bezirksgericht Aarau. Die Polizei stellte auch einen Gehstock und Kugelschreiber sicher, mit denen man schiessen kann.

Wäre es vor Gericht nur um die unsachgemässe Lagerung der Chemikalien gegangen, hätte der Beklagte wohl keine so hohe Strafe bekommen. Den Ausschlag dafür hat der Missbrauch gegeben, den der Anwalt des Angeklagten der «blühenden Fantasie» der Tochter zuschreibt.

Die Opferhilfe sieht das ganz anders: «Ich erachte sie als glaubwürdig», sagt die Psychotherapeutin, bei der die 25-Jährige in Behandlung ist. Die Schilderungen ihrer Patientin seien detailreich und konsistent.

Das hat auch die Richterinnen und Richter überzeugt: «Das Gericht war ganz klar der Auffassung, dass das Opfer sehr glaubwürdig ist», erklärt die Gerichtspräsidentin gegenüber der «Aargauer Zeitung». Durch die unsachgemässe Lagerung der Chemikalien habe der Familienvater zudem die Allgemeinheit gefährdet.

Weil der Angeklagte in Sachen Missbrauch nicht geständig ist, fällt das Urteil hart aus: Der Mann muss für vier Jahren und neun Monaten ins Gefängnis. Regelmässiger Kontakt mit Minderjährigen ist ihm zukünftig verboten. Zudem wird eine Busse von 800 Franken fällig.