Covid-Zertifikat «Es geht den Arbeitgeber nichts an, ob ich als Arbeitnehmer geimpft bin»

Von Lukas Meyer

23.4.2021

Ab Juni soll das Covid-Zertifikat bereit sein – wer es alles braucht, ist noch unklar.
Ab Juni soll das Covid-Zertifikat bereit sein – wer es alles braucht, ist noch unklar.
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Einen Impfzwang gibt es nicht, betont der Bundesrat. Doch das Covid-Zertifikat ist ein wichtiger Schritt in der Öffnungsstrategie des Bundesrats. Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Von Lukas Meyer

Ab Juni soll das Covid-Zertifikat zum Einsatz kommen. Der Eintritt zu Veranstaltungen und Betrieben könnte dann nur Geimpften, Genesenen und Getesteten möglich sein. Ein Impfzwang sei das nicht, betonte Bundesrat Alain Berset am Mittwoch vor den Medien. Doch gebe es damit Privilegien für Geimpfte.

Das hat auch Folgen für die Arbeitswelt. Können Arbeitgeber*innen von ihren Arbeitnehmer*innen ein Covid-Zertifikat verlangen oder sie sogar zum Impfen verpflichten? 

Mit der Corona-Pandemie stehe man bezüglich Impfpflicht vor einer neuen Situation, sagt Kurt Pärli, Professor für Soziales Privatrecht an der Universität Basel. «Um die Frage generell beantworten zu können, ist es zu früh, da noch zu wenig Impfstoff vorhanden ist und nicht alle Impfwilligen die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.» Zudem sei offen, wie man mit Personen umgehe, die die Impfung nicht vertragen.

Gewichtiges Interesse nötig

Wichtig sei die Frage: Was ist das Interesse des Arbeitgebers, wenn er seine Angestellten zum Impfen verpflichten will? Eine Impfung könne in gewissen Fällen ein zumutbarer Eingriff sein, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht, zum Beispiel um gefährdete Dritte zu schützen oder wenn der Mitarbeiter seinen Job sonst nicht machen könnte.

Wenn man nicht an ein Konzert gehen kann ohne Impfung, sei das etwas anderes, als wenn man nicht arbeiten kann. «Einen Job braucht man, um zu überleben, hier braucht es ein gewichtiges Interesse des Arbeitgebers, um das zu verlangen», so Pärli. «Wenn allerdings ein Festival vom Publikum ein Covid-Zertifikat verlangt, könnte das eventuell eine Konstellation ergeben, bei der ein berechtigtes Interesse des Festivals als Arbeitgeber besteht, dieses auch von seinen Mitarbeitern zu verlangen.»

Regelmässige Tests von Angestellten sind in einigen Branchen schon üblich, etwa im Profisport oder bei Filmproduktionen. Obwohl ein Test ein viel kleinerer Eingriff als eine Impfung ist, stellt sich auch hier die Frage, welches Interesse der Arbeitgeber daran hat. Einen Zwang hält Pärli für wenig zielführend: «Arbeitgeber sollen das Testen fördern, gerade wenn es vom Homeoffice zurück ins Büro geht, dafür aber lieber Vereinbarungen treffen mit ihren Angestellten.»

«Ein Gast hat die freie Wahl»

Für die Gewerkschaft Unia ist klar: «Es ist grundsätzlich unzulässig, von einem Arbeitnehmenden ein Zertifikat zu verlangen», sagt Serge Gnos, Leiter Kommunikation & Kampagnen, auf Anfrage von «blue News». «Es geht den Arbeitgeber nichts an, ob ich als Arbeitnehmer geimpft bin.» Für den Gesundheitsschutz sei zwar grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig, er dürfe dabei aber nicht in die Persönlichkeit der Mitarbeitenden eingreifen. Die Anwendung von Schutzkonzepten müsse Vorrang haben.

Dass zum Beispiel in einem Restaurant Gäste ein Covid-Zertifikat vorweisen müssten, Mitarbeitende aber nicht, sei kein Widerspruch. «Ein Gast hat die freie Wahl, es ist seine persönliche Entscheidung, ein Restaurant zu besuchen», so Gnos. Ein Mitarbeiter sei hingegen in einer ganz anderen Position und habe eine andere Abhängigkeit: «Der kann nicht einfach nicht arbeiten gehen.»

Gastrosuisse ist gegen Impfung als Eintrittsticket

Gastrosuisse hält eine «schnelle und koordinierte Test-, Tracing-, Quarantäne- und Impfstrategie» für notwendig, wie es auf Anfrage heisst. Der Gastronomieverband befürwortet zügiges Impfen, doch jeder müsse selber entscheiden, ob er sich impfen lassen will oder nicht. «Keinesfalls darf ein Impfschutz jedoch Zugangskriterium zu Hotels und Restaurants werden. Dies würde unseren Gastgebern eine Rolle aufdrängen, die sie unmöglich erfüllen können.» Der Besuch im Gastgewerbe sei dank der Schutzkonzepte sicher.