Vier statt sechs Monate für Booster-Impfung Kantone sprechen von Hauruckübung

aru

19.12.2021

Eine Booster-Impfung darf neu bereits nach vier anstatt nach sechs Monaten nach der Zweitimpfung bezogen werden.
Eine Booster-Impfung darf neu bereits nach vier anstatt nach sechs Monaten nach der Zweitimpfung bezogen werden.
Bild: Christoph Soeder/dpa

Mit der Verkürzung der Wartefrist für die Booster-Impfung dürfen sich seit Freitag auf einen Schlag rund 600'000 zusätzliche Personen anmelden – alleine im Kanton Zürich. Den Kantonen droht die Überforderung.

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Wer sich eine dritte Impfung, einen Booster, verabreichen will, der muss nicht mehr sechs Monate warten seit dem zweiten Piks, sondern nur noch vier. Dies entschied der Bundesrat am vergangenen Freitag. Die Kantone zeigen sich von dieser Entscheidung irritiert.

Peter Indra, Vorsteher des Gesundheitsamtes des Kantons Zürich, sagt in der «SonntagsZeitung», dass es sich um eine Hauruckübung handle. Allein im Kanton Zürich seien auf einen Schlag rund 600'000 Personen dazugekommen, die Anspruch auf einen Booster haben. Damit habe der Bundesrat in der Bevölkerung eine «riesige Anspruchs- und Erwartungshaltung» geweckt.

«Hunderttausende Zürcher glauben nun, dass sie bis Weihnachten noch einen Booster bekommen.» Dies sei aber nicht möglich, auch «wenn wir mit Höchstgeschwindigkeit impfen», sagt Indra.

Impfkommission will Bundesrat entgegenkommen

Auch in Bern wurden die Verantwortlichen auf dem falschen Fuss erwischt. Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg sagt, dass es derzeit weder eine Zulassung noch eine Empfehlung gebe. «Ich möchte gerne wissen, wie das ablaufen soll.»

Christoph Berger, Präsident der Impfkommission, will der Empfehlung des Bundesrates entgegenkommen: «Wir werden im Verlauf der nächsten Woche eine Empfehlung für Booster-Impfungen bereits vier Monate nach der Zweitimpfung als Off-Label-Use herausgeben.»