Zürcher Langstrasse Gericht verurteilt Gammelhäuser-Besitzer 

Von Jennifer Furer

1.7.2020

Der Vermieter der Ekel-Liegenschaften an der Zürcher Langstrasse musste sich heute Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt – und muss hohen Schadenersatz zahlen.

Ein Schandfleck mitten in Zürich: Die Gammelhäuser im Langstrassenquartier sorgten im Jahr 2015 schweizweit für Aufsehen. Als ans Licht gekommen ist, welche Zustände dort herrschen, musste manch einer leer schlucken.

Schon die Bilder der Liegenschaften an der Neufrankengasse und Magnusstrasse lassen einen erschaudern: Kot im Treppenhaus, Spritzen in den Gängen, Blut auf dem Boden.

Die Gammelhäuser waren als Drogenumschlagplatz bekannt  – die Konsumentinnen und Konsumenten nutzten sie aber nicht nur, um an ihren Stoff zu gelangen, sondern als Nachtlager, als Abfalldeponie und zur Errichtung ihrer Notdurft. In den Liegenschaften herrschte ein Kommen und Gehen. Die Türverriegelung war die meiste Zeit defekt.

Unrat, Spritzen, Blut: Die Zürcher Gammelhäuser galten als Drogenumschlagplatz.
Unrat, Spritzen, Blut: Die Zürcher Gammelhäuser galten als Drogenumschlagplatz.
Keystone

Keine eigene Toilette

Kaum vorstellbar, dass in einem solchen Haus Menschen leben. Doch das taten sie. Und nicht nur die Zustände ausserhalb der Wohnungen liessen zu wünschen übrig.

In der Liegenschaft an der Magnusstrasse besassen die 10 bis 15 Quadratmeter grossen Zimmer auf der 1. bis 4. Etage ein Waschbecken, zwei mobile Herdplatten und in Ausnahmefällen einen Kühlschrank – nur in einer Wohnung gab es einen Backofen. Auf der 5. Etage verfügte einzig ein Zimmer über eine Abstellfläche mit einem Kühlschrank und einer modernen Herdplatte.

Keines der Zimmer verfügte über ein Lavabo. Waschbecken, Duschraum und WCs gab es ausschliesslich zur gemeinschaftlichen Nutzung auf der Etage – die wegen der fehlenden Türsicherung auch Drogenkonsumenten und -dealer nutzen konnten. Eine Gelegenheit zur Reinigung der eigenen Wäsche fehlte zudem komplett.

An der Neufrankengasse zeichnet sich ein ähnlich tristes Bild – obwohl hier die Mieterinnen und Mieter wenigstens über eine eigene Toilette, Dusche oder Badewanne verfügten und die Zimmer etwas grösser waren.

Die Liegenschaften an der Neufrankengasse hat die Stadt Zürich gekauft und saniert.
Die Liegenschaften an der Neufrankengasse hat die Stadt Zürich gekauft und saniert.
Keystone

Die Zustände in den Gammelhäusern hält die Staatsanwaltschaft in der Anklage gegen den Besitzer fest. Ihm wird gewerbsmässiger Wucher vorgeworfen. Denn laut der Staatsanwaltschaft soll er die Wohnungen zu einem völlig überrissenen Preis vermietet haben. Als «krasses Missverhältnis» betitelt es die Anklage.

Die Mietzinse seien mindestens 25 Prozent bis maximal 170 Prozent über dem angemessenen und marktüblichen Wert gelegen. Ein Beispiel: An der Magnusstrasse musste ein Mieter 1041,67 Franken für seine Wohnung bezahlen. Der angemessene Mietziens liegt laut der Staatsanwaltschaft bei lediglich 384,63 Franken.

Monatlich 12'514 Franken verdient

Der Besitzer soll zudem keine Anstalten gemacht haben, um die Situation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern. Laut der Anklage liess er lediglich die dringendst nötigen Instandhaltungsarbeit und Reparaturen vornehmen – dies meist nach einer Abmahnung durch die zuständigen Behörden.

Opfer dieser Mietpreise sollen Menschen gewesen sein, die ohnehin schon in desolaten finanziellen Verhältnissen und einer misslichen sozialen Situation steckten – und auf dem normalen Wohnungsmarkt in der Stadt Zürich gar keine oder zumindest eine nur sehr geringe Chance gehabt hätten, eine Wohnung zu finden, so die Staatsanwaltschaft.

Der beschuldigte Besitzer der Liegenschaften soll diese missliche Lage ausgenutzt und verstärkt haben. Er hat über Drittpersonen die Auswechslung der Türschlösser angedroht, sollten diese die Miete oder deren Verzug nicht rechtzeitig begleichen, so die Anklage. Deshalb habe sich der ehemalige Besitzer auch der Nötigung schuldig gemacht.

Die Liegenschaften waren für jeden zugänglich – oft war das Schloss kaputt. 
Die Liegenschaften waren für jeden zugänglich – oft war das Schloss kaputt. 
Keystone

Aus dem mutmasslichen Wucher soll der Beschuldigte während der Tatzeit zwischen 1. Januar 2010 beziehungsweise 2. August 2010 und 31. Oktober 2015 monatlich durchschnittlich 12'514 Franken herausgeschlagen haben.

Der Besitzer der Gammelhäuser bekennt sich vor Gericht schuldig. Das bedeutet: Die Gerichtsverhandlung heute Mittwoch findet in einem abgekürzten Verfahren statt. Der Urteilsvorschlag lautet: 24 Monate Freiheitsstrafe – allerdings bedingt, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren.

Zudem soll der Beschuldigte den 58 Opfern rund 390'000 Franken Schadenersatzansprüche zurückzahlen. Das Geld liegt bereits bei der Gerichtskasse. Bei der Verhaftung des Liegenschaftsbesitzers wurden rund 1,3 Millionen Franken beschlagnahmt.

Das Gericht anerkannte den Urteilsvorschlag und verurteilte den Beschuldigten. «Sie haben ihre verdiente Strafe bekommen», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. «Ich hoffe, dass das ihnen eine Lehre ist und sie nie wieder so etwas machen.»

Zwei weitere Beschuldigte

Nebst dem Besitzer der Gammelhäuser wurden am Mittwoch auch der Hauswart und die Vermieterin vor Gericht verurteilt. Letztere hat sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Wuchers, der mehrfachen Nötigung, der Gehilfenschaft zu Betrug, der Gehilfenschaft zu Pfändungsbetrug und der Gehilfenschaft zu mehrfachem, teilweise versuchten Steuerbetrug auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten geeinigt.

Der Hauswart anerkennt einen Schuldspruch und eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Wie der Besitzer und die Vermieterin muss er den Opfern Schadenersatz und die Verfahrenskosten bezahlen.

Luxuswohnungen in Ex-Gammelhaus

Die Stadt Zürich hat alle drei ehemaligen Gammelhäuser gekauft und saniert. An der Neufrankengasse sind Wohnungen für Randständige und Drogenabhängige entstanden.

44 Menschen sind bereits eingezogen. Wie Sozialvorsteher Raphael Golta (SP) an einer Medienkonferenz sagte, werden die Bewohner rund um die Uhr von Fachpersonal überwacht. Es gehe darum, die psychische Verfassung und den Drogenkonsum im Auge zu behalten.

Auch die Liegenschaft an der Magnusstrasse wird umfassend saniert – und einem gehobenen Klientel zur Verfügung gestellt.

Die ursprüngliche Struktur soll mit einer 3-Zimmer-Wohnung oder einer Gewerbenutzung mit einer Fläche von 60 Quadratmetern im Erdgeschoss und je einer rund 80 Quadratmeter grossen 4-Zimmer-Wohnung auf jedem der fünf Obergeschosse wieder hergestellt werden.

Die Wohnungen werden auf der Basis der Kostenmiete vermietet. Gemäss heutigen Berechnungen kosten die grossen Wohnungen durchschnittlich 2’580 Franken netto pro Monat.

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