Mit 15 Jahren nach Syrien Junge Frau zurecht wegen Verstoss gegen IS-Gesetz verurteilt

zs, sda

24.5.2022 - 12:03

Das Bundesgericht kam in seinem Urteil zum selben Schluss wie das Zürcher Obergericht. 
Das Bundesgericht kam in seinem Urteil zum selben Schluss wie das Zürcher Obergericht. 
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Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer jungen Frau wegen Verstosses gegen das Al-Kaida/IS-Gesetz bestätigt. 2014 zog die damals 15-jährige Winterthurerin mit ihrem ein Jahr älteren Bruder nach Syrien.

24.5.2022 - 12:03

Wie das Zürcher Obergericht kommt das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil am Dienstag zum Schluss, dass im Fall der jungen Frau das Al-Kaida/IS-Gesetz anwendbar sei. Die Beschwerdeführerin rügte, diese Bestimmung sei nicht ausreichend bestimmt formuliert, sodass eine darauf basierende Verurteilung nicht zulässig sei. Es sei nicht klar, welche Handlungen strafbar seien und welche nicht.

Das Bundesgericht verweist in diesem Punkt auf seine bisherige Rechtsprechung. Bereits in einem früheren Urteil hat es sich zur Bestimmtheit des Gesetzes geäussert. Es hielt damals fest, dass das mit Strafe bedrohte Verhalten eine gewisse Nähe zu den verbrecherischen Aktivitäten des IS aufweisen müsse. Der Gesetzgeber habe sämtliche Aktivitäten der Al-Kaida, des IS und verwandter Organisationen unter Strafe stellen wollen.

Die Bedingungen dafür seien vorliegend erfüllt. So hatte die junge Frau die Ausreise mit ihrem Bruder genau geplant und geheim gehalten. Sie flogen von Zürich nach Istanbul und reisten anschliessend in ein vom IS beherrschtes Gebiet in Syrien. Dort lebte die Beschwerdeführerin zunächst mit anderen Frauen zusammen. Später teilte sie mit ihrem Bruder eine Wohnung. Sie kümmerte sich um alle Belange im Haus, war voll verschleiert und unterrichtete Kinder in Englisch.

Aus eigenem Willen

All dies tat sie laut dem vom Obergericht festgehaltenen Sachverhalt im Wissen um die Gräueltaten des IS. Es habe ihrem Willen entsprochen, sich als Mitglied der Gesellschaft am Leben des IS zu beteiligen.

Entgegen der Sicht der Beschwerdeführerin ist in diesem Fall nicht das im September 2017 in Kraft getretene Nachrichtendienstgesetz (NDG) anzuwenden. Dieses sieht vor, dass der Bundesrat Organisationen oder Gruppen verbieten kann, die mittelbar oder unmittelbar terroristische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert und damit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz bedroht.

Das Bundesgericht führt aus, der Bundesrat habe in seiner Botschaft zum Nachrichtendienstgesetz klar festgehalten, das Al-Kaida/IS-Gesetz gehe dem NDG vor, solange es noch in Kraft sei. Zudem würden beide Bestimmungen die gleichen Strafbestimmungen vorsehen.

Dem Geschwisterpaar gelang zusammen mit der nach Syrien gereisten Mutter im Dezember 2015 die Flucht. Ein Fluchtversuch im Oktober scheiterte. Das Jugendgericht des Bezirks Winterthur verurteilte die junge Frau 2019 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

SDA, smi

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