Neues Gesetz in Kraft Inländervorrang: In diesen Berufen haben Schweizer ab heute Vortritt

sda/tsch

2.7.2018

Seit gestern gilt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit mindestens acht Prozent Arbeitslosigkeit. Damit müssen Arbeitgeber solche offene Stellen zuerst den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Hintergrund der Regelung: Betriebe sollen weniger ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz holen und dafür das inländische Arbeitskräftepotenzial besser nutzen.

Bei der Stellenmeldepflicht handelt es sich um den so genannten «Inländervorrang light», den das Parlament Ende 2016 zur Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative beschlossen hat.: Arbeitgeber in Berufsarten mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Dort stehen die Informationen während fünf Arbeitstagen ausschliesslich den gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung. Diese erhalten dadurch einen zeitlichen und Informationsvorsprung bei der Bewerbung.

Mit der Stellenmeldepflicht wird die Masseinwanderungsinitiative umgesetzt, wonach die Zuwanderung eigenständig gesteuert werden soll. Betriebe sollen weniger ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz holen und dafür das inländische Arbeitskräftepotenzial besser nutzen.
Mit der Stellenmeldepflicht wird die Masseinwanderungsinitiative umgesetzt, wonach die Zuwanderung eigenständig gesteuert werden soll. Betriebe sollen weniger ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz holen und dafür das inländische Arbeitskräftepotenzial besser nutzen.
Keystone

Die RAV schicken den Arbeitgebern innert drei Tagen Dossiers von inländischen Arbeitssuchenden vor beziehungsweise Arbeitssuchenden mit Aufenthaltstitel. Diese laden geeignete Stellensuchende zu einem Bewerbungsgespräch oder zu einer Eignungsabklärung ein. Wer als geeignet gilt, entscheiden die Arbeitgeber nach Gutdünken. Erst fünf Tage nach Meldung an das zuständige RAV dürfen Firmen ihre offenen Stellen öffentlich ausschreiben.

Ob die Massnahmen Erfolg haben, wird sich erst noch zeigen müssen. Vor allem für ältere Abeitssuchende wird es auch mit Inländervorrang schwierig bleiben, einen neuen Job zu finden. «Der Inländervorrang ist nicht griffig genug», moniert Daniel Neugart, Präsident des Fachkräfteverbands Save 50Plus, im «Blick». Die Generation der Über-50-Jährigen würde besonders unter der Konkurrenz durch die Personenfreizügigkeit leiden.

Derzeit sind 19 Berufsarten mit über 270 Berufsbezeichnungen von der Stellenmeldepflicht betroffen, darunter unter anderem die Berufe Betonbauer, Schauspieler, PR-Fachpersonen oder Kuriere. Auch das Servicepersonal und Hilfskräfte in der Landwirtschaft sind erfasst. Die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) publizierte Liste gilt seit 1. Juli 2018 bis Ende 2019.

Die aufgelisteten Berufe haben zwischen dem 1. April 2017 und dem 30. März 2018 alle die Arbeitslosenquote von acht Prozent erreicht oder überschritten. Die Liste wird jeweils im vierten Quartal aktualisiert. Anfang 2020 wird der Schwellenwert dann auf die vom Bundesrat ursprünglich geplanten fünf Prozent sinken.

Bilder aus der Schweiz
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