Der Imam, der in der Krienser Dar-Assalam-Moschee öffentlich zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit aufgerufen haben soll, ist am Mittwoch vorübergehend festgenommen und verhört worden. Die Islamische Gemeinde Luzern distanziert sich derweil von den Äusserungen.
Ein Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag einen Bericht der Tamedia-Medien über die Einvernahme. Eine Untersuchungshaft sei nicht beantragt worden, der Mann sei wieder entlassen worden.
Das Verfahren aber laufe noch, sagte der Sprecher. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte gegen den in Kriens tätigen Imam eine Untersuchung eingeleitet. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Der 38-jährige, aus dem Irak stammende Imam soll Anfang August in einem Freitagsgebet in der Krienser Moschee Dar Assalam den Gläubigen geraten haben, ihre Ehefrauen mit leichten Schlägen zu disziplinieren, wenn andere Massnahmen, wie Gespräche und das Verlassen des Ehebetts, nichts genützt hätten.
Es sei legitim, dass ein Mann seine Frau zur Disziplinierung schlage, aber nicht aus Grausamkeit oder aus Gewalt, sagte der Imam gemäss der «SonntagsZeitung». Er soll die Gewalt gegenüber der Ehefrau mit der Disziplinierung von Kindern verglichen haben.
IGL lehnt Gewalt ab
Die Islamische Gemeinde Luzern (IGL), die Dachorganisation der Krienser Moschee, nahm in Zwischenzeit öffentlich Stellung zum Vorfall. «Wir distanzieren uns von Predigten mit Aufruf zu Verbrechen und Gewalttätigkeiten», schreibt sie in einer Medienmitteilung. Die IGL lehne jegliche Art von Gewalt ab.
Die IGL warte die von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen ab. Sollte sich ein Strafbestand erhärten, werde sie sich öffentlich abgrenzen.
«Die Integration in der Schweiz zu fördern, ist unser Ziel», wird Petrit Alimi, Präsident der IGL in der Mitteilung zitiert. Dabei stehe die Islamische Gemeinde Luzern vor Herausforderungen der Professionalisierung. «Wir empfehlen beispielsweise den Moscheen, Predigten im Vorfeld zu prüfen und diese mit Audioaufnahmen zu dokumentieren.»
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