Fristlose Kündigung Zürcher Banker missbraucht Geschäftskarte für «Dating Services»

ai-scrape

11.1.2025 - 08:48

Der Beschuldigte rechtfertigte sich vor Gericht, er habe die Kreditkarten aufgrund der Dunkelheit verwechselt.
Der Beschuldigte rechtfertigte sich vor Gericht, er habe die Kreditkarten aufgrund der Dunkelheit verwechselt.
Symbolbild: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Ein Bankangestellter aus Zürich hat die Geschäftskreditkarte für private Ausgaben genutzt. Daraufhin entlässt ihn die Bank. Nun hat das Arbeitsgericht die Kündigung als gerechtfertigt bestätigt.

Dominik Müller

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Zürcher Bankangestellter wurde fristlos entlassen, weil er die Geschäftskreditkarte seines Arbeitgebers mehrfach für private Ausgaben missbrauchte.
  • Das Zürcher Arbeitsgericht bestätigte die Kündigung und wies die Erklärung des Mitarbeiters, die Karten im Dunkeln verwechselt zu haben, als unglaubwürdig zurück.
  • Laut einem Arbeitsrechtsexperten ist Spesenmissbrauch mit Diebstahl vergleichbar und kann auch ohne Vorwarnung eine sofortige Kündigung rechtfertigen, sofern diese zeitnah erfolgt.

Ein Zürcher Bankangestellter hat seinen Job verloren, nachdem er die Kreditkarte seines Arbeitgebers für private Zwecke missbraucht hatte. Das Zürcher Arbeitsgericht bestätigte die fristlose Kündigung, die nach mehreren Verstössen ausgesprochen wurde, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Demnach hatte der Angestellte die Karte in einem Club für sogenannte «Dating Services» verwendet, wie das Gericht in einem kürzlich veröffentlichten Entscheid schreibt. In der Nacht vom 1. auf den 2. November 2018 gab der Angestellte 3215 Franken aus, gefolgt von weiteren 1600 Franken drei Wochen später. Dabei ging es offenbar um erotische Dienstleistungen.

Trotz einer Verwarnung der Bank, die auf die Unzulässigkeit der privaten Nutzung der Geschäftskarte hinwies, kam es zu einem weiteren Vorfall im Februar 2019. Diesmal wurden 1725 Franken ausgegeben, was die Bank dazu veranlasste, den Mitarbeiter umgehend zu entlassen.

Angebliche Verwechslung der Karten

Der entlassene Angestellte klagte gegen die Kündigung und argumentierte, er habe die Karten aufgrund der Dunkelheit verwechselt. Das Gericht wies diese Erklärung zurück, da die mehrfachen Versuche, die Karte zu verwenden, sowie der Versuch, Bargeld abzuheben, gegen diese Behauptung sprachen. Die Bank hatte nach dem ersten Vorfall deutlich gemacht, dass weitere Verstösse zu drastischen Massnahmen führen würden.

Spesenmissbrauch könne gemäss Denis G. Humbert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, schwerwiegende Folgen haben. Er vergleicht solche Fälle mit Diebstahl und betont, dass in diesem Fall eine fristlose Kündigung auch ohne Vorwarnung möglich gewesen wäre.

Fristlose Kündigung muss schnell erfolgen

Bereits kleine Beträge können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, wobei Gerichte den Einzelfall bewerten. Besonders in höheren Positionen werde ein strengerer Massstab angelegt.

Die Reaktionszeit des Unternehmens spielt dabei eine entscheidende Rolle. Eine fristlose Kündigung muss in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen, um als gerechtfertigt zu gelten. Verpasst das Unternehmen diese Frist, könnte die Kündigung als ungerechtfertigt angesehen werden, was finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen könnte.

Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.