Gerichtsfall in Aarau Frau zerstört Blitzer – jetzt muss sie ins Gefängnis

Sven Ziegler

24.7.2024

Der Blitzer wurde völlig zerstört.
Der Blitzer wurde völlig zerstört.
Kapo Aargau

In Aarau hat eine Frau einen Blitzer zerstört. Deswegen muss sie nun ins Gefängnis.

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine 43-Jährige hat in Aarau einen Blitzer zerstört. 
  • Bei den Gerichtsverhandlungen tauchte sie nicht auf.
  • Die Frau wurde verurteilt und muss ins Gefängnis.

Eine fast 43-jährige Deutsche beschädigte im Februar an der Schönenwerderstrasse in Aarau einen Blitzer der Stadtpolizei Aarau schwer. Die Frau, die bereits polizeibekannt war, trat im Vorbeigehen gezielt gegen das Geschwindigkeitsmessgerät, wodurch Kamera, Objektiv und die Übertragungseinheit des Geräts zerstört wurden.

Nach der Tat lief die Frau einfach weiter in Richtung Stadt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Unterwegs wurde sie jedoch von Polizisten angehalten, auf den Polizeiposten gebracht und wegen Sachbeschädigung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete ein Verfahren wegen qualifizierter Sachbeschädigung, da der Schaden auf 27'000 Franken geschätzt wurde. 

Die Beschuldigte, die sich nicht legal in der Schweiz aufhält, hat keinen festen Wohnsitz im Land und gab als Zustelladresse ein kleines Geschäft in der Aarauer Altstadt an. Weder zur ersten noch zur zweiten Verhandlung erschien die Frau.

Zehn Monate Gefängnis – unbedingt

Darum wurde sie nun in Abwesenheit verurteilt – das ist möglich, wenn jemand zweimal nicht zur Verhandlung erscheint. Der Richter folgte dabei den Anträgen der Staatsanwaltschaft vollumfänglich. 

Die Frau muss zehn Monate ins Gefängnis – unbedingt. Zudem wurden ihr die Verfahrenskosten auferlegt, die insgesamt 2566 Franken betragen. Mit der Rechtskraft des Urteils wurde die Frau zur Verhaftung ausgeschrieben, damit das Urteil vollstreckt werden kann.

Zusätzlich möchte die Stadt Aarau, die die Reparatur des Blitzers vorfinanziert hat, ihr Geld zurück. Da die Versicherung der Frau einen Teil der Rechnung bezahlt hat, beträgt die Forderung der Stadt noch etwas über 19'000 Franken plus Zinsen. Ob die Versicherung oder die Stadt jemals den restlichen Betrag zurückerhalten, bleibt ungewiss.