Bundesrat ist dagegen Das musst du zum Feuerwerksverbot wissen

Von Alex Rudolf

24.1.2024

Zum Jahreswechsel erhellte ein Feuerwerk den Himmel über Zürich. Ist es damit bald vorbei?
Zum Jahreswechsel erhellte ein Feuerwerk den Himmel über Zürich. Ist es damit bald vorbei?
Quelle: Keystone

Ein Verbot für Feuerwerkskörper kommt vors Volk. Während sich der Bundesrat dagegen ausspricht, ist eine Mehrheit des Volkes dafür. Hier findest du alles, was du dazu wissen musst.

Von Alex Rudolf

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Mit knapp 140'000 Unterschriften kommt das Volksbegehren eines Feuerwerkverbots zur Abstimmung.
  • Der Bundesrat empfiehlt ein Nein zur Vorlage, da bereits heute die Grundlagen für ein Verbot bei den Gemeinden und Kantonen bestehen würde. Ein Verbot sei nicht nötig und unverhältnismässig.
  • Die Befürworter*innen sind von dieser Entscheidung keineswegs überrascht. Sie hoffen nun, dass es schnell zur Abstimmung kommt.

Was will die Initiative genau?

Geht es nach den Initiant*innen, soll in der Bundesverfassung vermerkt werden, dass der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden sollen. Pyrotechnik, die geräuschlos in die Luft geht, soll weiterhin gestattet sein. Professionell ausgerichtete Grossfeuerwerke soll es weiterhin geben. Erst müssten sie aber auf ein Gesuch hin bewilligt werden.

Der Grund: Die Initiant*innen wollen die negativen Auswirkungen von Feuerwerk auf Mensch, Tier und Natur verhindern.

Wer ist für die Initiative verantwortlich?

Urheber der Initiative ist der Fachautor und Hundetrainer Roman Huber. Der Aargauer verfasste während Corona einen Post auf Facebook, der viel Zuspruch erreichte. Danach habe sich die Initiative daraus entwickelt, wie er zu blue News sagt.

Schliesslich wurde der Verein Feuerwerksinitiative gegründet, bei dem Huber Mitglied ist. Partnerorganisationen sind etwa der Schweizer Tierschutz, Vier Pfoten, die Stiftung für das Tier im Recht und die Fondation Franz Weber. Politische Parteien unterstützen das Anliegen aber bisher nicht.

Roman Huber

Foto: zVg

Was sagt der Bundesrat zur Initiative?

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab, wie er am Mittwoch mitteilte. Darüber hinaus will er auch keinen Gegenvorschlag dazu. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass Rechtsgrundlagen, um Feuerwerk einzuschränken, in Kantonen und Gemeinden bereits vorhanden seien. 

Auch sei dem Bundesrat bewusst, dass viele Menschen «sehr positive Emotionen» mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern verbinden. Landesweite Einschränkung von Feuerwerkskörpern sei daher nicht nötig und unverhältnismässig.

Das sagen die Initiant*innen zum Entscheid des Bundesrats

«Die ablehnende Haltung des Bundesrates ist für uns keine Überraschung – wir sind weder enttäuscht noch wütend», sagt Huber zu blue News. Man sehe gar einen Vorteil darin. Denn weil der Bundesrat auf einen Gegenvorschlag verzichtet, gehe der demokratische Prozess hoffentlich schneller voran.

Wie gross ist der Rückhalt im Volk?

Gemäss einer repräsentativen Umfrage, die von «Watson» in Auftrag gegeben wurde, sind satte 76 Prozent der Befragten für die Initiative und 24 Prozent dagegen. Die Meinungen scheinen gemacht. Denn von den Teilnehmenden beziehen die meisten klar Stellung. Lediglich elf Prozent hätten die Option «eher Ja» oder «eher Nein» gewählt. Durchgeführt wurde die Umfrage Ende 2023.

Doch auch die Unterschriftenzahlen lassen sich sehen. In der 18-monatigen Sammelzeit kamen insgesamt 137'429 Unterschriften zusammen. Knapp 40'000 mehr, als eigentlich notwendig waren.

Der grosse Rückhalt in der Bevölkerung überrasche ihn keineswegs, sagt Huber. «Die Umfragewerte widerspiegeln in etwa das Verhältnis von Zustimmung und Ablehnung in meinem privaten Umfeld. Und jede Parteifarbe ist vertreten.»

Wo ist Feuerwerk schon heute verboten?

Bereits heute ist in vielen Gemeinden das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten. Besonders viele davon liegen im Kanton Graubünden, wie diese Liste hier zeigt.

Auch in den Innenstädten von Bern und Thun sind Feuerwerke verboten. Gleiches gilt für den Klosterplatz in St. Gallen und die Luzerner Altstadt. Basel verbietet das Zünden von Feuerwerk in der Nähe des Zoos, des Tierparks Lange Erlen sowie in der Nähe von Spitälern. Auch in Liestal gilt ein totales Feuerwerkverbot.

«Vielerorts werden die Gesetzesgrundlagen nicht ausgenützt, daher ist eine Anpassung der Verfassung nötig», so Huber. Auch sehe man bei europäischen Städten den Trend hin zu Drohnen- oder Lasershows anstelle von Feuerwerken.

Was sollen die Verkäufer*innen von Feuerwerken tun bei einer Annahme?

«Die Branche muss innovativ werden und sich auf emissionsarme Alternativen umrüsten», sagt Huber. Zu bedenken gebe auch: «Viele Tierbesitzer verreisen über Neujahr oder den Nationalfeiertag ins Ausland. Hier geht der Schweiz sehr viel an Wertschöpfung verloren.»

Ist dies die erste Feuerwerksabstimmung?

Nein. Das Stimmvolk im Kanton Aargau votierte vor rund acht Jahren gegen ein Verbot von Feuerwerk, das damals von mehreren Parteien lanciert worden war.

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