Auf Tickets für Flüge ab Schweizer Flughäfen soll keine CO2-Abgabe erhoben werden. Die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) hat sich bei der Beratung des CO2-Gesetzes dagegen ausgesprochen, allerdings mit knapper Mehrheit.
An ihrer letzten Sitzung hatte die Kommission die Verwaltung mit Abklärungen zu einer Flugticket-Abgabe beauftragt. Nun hat sie eine solche Abgabe mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine Umweltabgabe die Branche vor Probleme stellen würde. Vor allem deshalb, weil Schweizer Passagiere auf Flughäfen im Ausland ausweichen könnten.
Die Befürworter der Abgabe teilen diese Befürchtung nicht. Die meisten Nachbarländer würden bereits Flugticketabgaben erheben, argumentieren sie. Entscheiden wird der Nationalrat. Zur Debatte steht eine Abgabe zwischen 12 und 50 Franken, je nach Flugdistanz und Anzahl der beförderten Passagiere. Die Vorlage des Bundesrates sieht keine Flugticketabgabe vor.
Preisaufschlag auf Benzin begrenzen
Schrittweise verschärft werden sollen die Emissionsvorschriften für neue Autos. Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sollen einen höheren Anteil der Emissionen aus Treibstoffen kompensieren müssen - bis zu 90 Prozent bis 2030.
Hier ist die Kommission dem Bundesrat gefolgt. Allerdings will sie, dass im Jahr 2030 mindestens 20 Prozent mit inländischen Massnahmen kompensiert werden. Der Bundesrat schlägt 15 Prozent vor. Durch diese Massnahme steigt der Benzinpreis.
Die Nationalratskommission will indes im Gesetz verankern, dass der Preisaufschlag pro Liter Treibstoff maximal 8 Rappen betragen darf. Eine Minderheit der Kommission will den Preisaufschlag an der Zapfsäule bei 5 Rappen deckeln, andere Minderheiten schlagen einen Deckel bei 12, 13 oder 20 Rappen vor. Der Entwurf des Bundesrates sieht keine Deckelung vor.
CO2-Abgabe für Gebäudesanierungen
Steigen wird nicht nur der Benzin-, sondern auch der Heizölpreis. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen soll erhöht werden. Heute wird ein Teil der Gelder für Gebäudesanierungen verwendet. Diese Teilzweckbindung der Abgabe soll nach dem Willen des Bundesrates 2025 auslaufen.
Die Nationalratskommission möchte sie bis 2030 verlängern. Bis zum Auslaufen des Programms sollen ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe und maximal 450 Millionen Franken für Gebäudesanierungen eingesetzt werden. Hier ist die Kommission auf der Linie des Bundesrates. Eine Minderheit möchte den Prozentsatz erhöhen.
Verschärfen will die Urek die Regeln für Unternehmen, die eine Verpflichtung zur Reduktion des CO2-Ausstosses eingehen, um die CO2-Abgabe zurückerstattet zu erhalten. Hält ein Unternehmen seine Verpflichtung während mehrerer Jahre nicht ein, soll es eine Ersatzleistung von 50 bis 100 Prozent bezahlen und nicht nur 30 Prozent, wie der Bundesrat vorschlägt.
Klimaabkommen von Paris
Über andere Punkte hatte die Kommission schon an früheren Sitzungen entschieden. Mit den Gesetzesänderungen will der Bundesrat die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen. Dem Ziel stimmte die Nationalratskommission zu: Die Schweiz soll die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 senken.
Auch beim Anteil der Reduktion im Inland folgte die Urek dem Bundesrat. Demnach soll die Reduktion zu mindestens 60 Prozent durch Massnahmen im Inland erreicht werden. Allerdings entschied sich die Kommission mit nur einer Stimme Unterschied dafür, überhaupt eine Inlandquote im CO2-Gesetz aufzuführen.
In der Gesamtabstimmung hiess die Urek die Vorlage mit 16 zu 8 stimmen gut. Das revidierte CO2-Gesetz ist nun bereit für die Beratungen im Nationalrat.
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