Die neuen globalen Steuerregeln für Konzerne sollen in der Schweiz umgesetzt werden. Der Bundesrat will dies temporär mit einer Verordnung tun, die sich auf einen neuen Verfassungsartikel stützt. Das letzte Wort hat das Volk.
Das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft ist weit fortgeschritten. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch über dessen Umsetzung beschlossen. Wie am Donnerstag bekannt wurde, soll die Mindeststeuer vorerst auf dem Verordnungsweg per 1. Januar 2024 eingeführt werden. Das Gesetz soll danach auf dem ordentlichen Weg verabschiedet werden und schliesslich die Verordnung ablösen.
Die von 137 Ländern erarbeiteten neuen Regeln sehen unter anderem eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro vor. Hält ein Land an tieferen Steuern fest, können andere Länder die unterbesteuerten Unternehmen zusätzlich besteuern. Nach früheren Angaben von Finanzminister Ueli Maurer werden zwischen 200 und 300 Schweizer Firmen unter diese Regel fallen. Dazu kommen rund 2000 bis 3000 ausländische Tochterfirmen.
Keine Folgen für KMU
Nach anfänglicher Skepsis hatte Maurer Mitte Oktober gesagt, dass er «keine grösseren Probleme» mehr sehe, die neuen globalen Konzernsteuerregeln in der Schweiz umzusetzen. Viele Details seien aber noch offen. Beispielsweise lasse sich der Verlust von Steuern noch nicht beziffern.
«Gewisse Unternehmen werden höher belastet», schrieb das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Donnerstag. Die Umsetzung erspare ihnen zusätzliche Steuerverfahren im Ausland. Für rein national orientierte Unternehmen und für KMU soll sich nichts ändern.
In Bezug auf den Spielraum, den die Schweiz bei der Umsetzung der globalen Mindeststeuer hat, hiess es beim Departement von Maurer: «Die Schweiz erhält finanzpolitischen Spielraum, um einem möglichen Verlust an Standortattraktivität entgegenzuwirken.»
Spielraum für Kantone
Laut EFD soll die Mindeststeuer zudem «zielgenau und unter Wahrung des Föderalismus erhoben werden». Die Kantone würden souverän über Massnahmen zugunsten des Standorts entscheiden. Insbesondere Tiefsteuerkantone fürchten sich vor dem Wegzug von Firmen.
Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen laut dem Bundesrat künftig den Kantonen zufliessen und den allgemeinen Regeln des Nationalen Finanzausgleichs unterliegen. Die Kantone erheben die zusätzlichen Steuern auch.
Im Hinblick auf die spätere gesetzliche Umsetzung ist dem Bundesrat wichtig, dass die Anpassung des Schweizer Rechts «ohne Zeitdruck» sowie «mit Augenmass und mit Fokus auf einen attraktiven Wirtschaftsstandort» geschehe.
SDA/aka
gg, sda