CoronavirusBundesrat untersagt wegen Virus Grossanlässe
SDA
28.2.2020 - 10:19
Der Bundesrat verbietet wegen des grassierenden Coronavirus alle Grossveranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das Verbot gilt mindestens bis 15. März und wurde vom Bundesrat verhängt, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Unter das Verbot fallen alle Veranstaltungen, an denen sich gleichzeitig mehr als tausend Personen aufhalten. Das können Fasnachtsumzüge, Konzerte, Breitensportanlässe oder auch Fussball- und Eishockeyspiele sein.
Der Bundesrat beschloss das Verbot an einer ausserordentlichen Sitzung am Freitag, wie das Departement des Innern (EDI) schrieb. Grund für das Verbot sei der Schutz der Bevölkerung. Diese habe oberste Priorität.
«Besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz
Bei Veranstaltungen, an denen weniger als tausend Personen teilnehmen, muss von Fall zu Fall über die Durchführung entschieden werden. Die Veranstalter müssen zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht, wie das EDI schrieb.
Die Situation um das neue Coronavirus Sars-CoV-2 stuft der Bundesrat als «besondere Lage» gemäss dem Epidemiengesetz ein. Das bedeutet, dass der Bundesrat selber Massnahmen anordnen kann, für die normalerweise die Kantone zuständig sind.
Das Veranstaltungsverbot habe weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung der Schweiz, räumt das EDI ein. Das Verbot verspreche aber einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und auch für die öffentliche Gesundheit. Es solle die Verbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz eindämmen.
Mehrere Fälle in der Schweiz
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