Drei SchritteBundesrat treibt auch Neustart für Grossanlässe voran
SDA
26.5.2021
In der Schweiz sind ab Dienstag probeweise wieder grössere Anlässe mit bis zu tausend Menschen erlaubt. Grossveranstaltungen mit 10'000 Gästen sollen ab dem 20. August über die Bühne gehen können.
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26.05.2021, 14:08
26.05.2021, 16:17
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Der Bundesrat entschied an seiner Sitzung, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können. Er reagierte nach der Konsultation seiner Öffnungspläne unter anderem auf kritische Rückmeldungen der Wirtschaft. Diese hatte teils eine raschere und umfassendere Öffnung gefordert.
Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor. Ab dem kommenden Dienstag sind grössere Pilotveranstaltungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Personen für solche Anlässe in Innenräumen beträgt wie in der Konsultation vorgeschlagen 600 Personen. Im Freien hingegen sollen 1000 statt 600 Leute teilnehmen dürfen.
Jeder Kanton kann fünf solche Pilotanlässe bewilligen. Ursprünglich wollte der Bundesrat nur deren drei zulassen. Damit die ersten Pilotveranstaltungen so rasch wie möglich bewilligt werden können, tritt die entsprechende Verordnung umgehend am Donnerstag in Kraft. Für die Veranstaltungen im Freien hob der Bundesrat die Maskenpflicht für Sitzplätze auf.
Einlass für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete
In einem zweiten Schritt will der Bundesrat ab Anfang Juli wieder eigentliche Grossveranstaltungen erlauben. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt wie vorgeschlagen bei 3000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität entgegen dem Vorentwurf neu mit maximal 5000 statt 3000 Personen stattfinden.
Zutrittsbedingungen: Vollständig geimpfte und von Corona genesene Personen dürfen an Grossveranstaltungen teilnehmen. Akzeptiert wird auch ein negativer Coronatest.
Für Veranstaltungen im Freien mit Stehplätzen – etwa für Open-Airs – sind maximal 3000 Personen zugelassen, bei halber Kapazität und mit Maske. Der Einlass an diesen Grossveranstaltungen ist vollständig geimpften, von Covid-19 genesenen oder ein negatives Testresultat vorweisenden Gästen vorbehalten. Das Covid-Zertifikat soll dabei zum Einsatz kommen, sobald es vorliegt.
In einem dritten Schritt will der Bundesrat ab dem 20. August wieder Anlässe mit 10'000 Personen erlauben. Zunächst hatte er dafür den 1. September vorgesehen. In Innenräumen gibt es dabei wohl keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht will die Regierung dann ebenfalls auf eine Kapazitätsbegrenzung verzichten. Die Umsetzung des dritten Schritts ist – wie bereits früher angekündigt – mit der epidemiologischen Lage und insbesondere mit der Situation verknüpft, wie viele Personen bis dahin geimpft sind.
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«Schutzschirm» bei Absage
Der Bundesrat entschied daneben auch, wie Anlässe entschädigt werden, sollten sie trotz vorgängiger Bewilligungen der Kantone aus epidemiologischen Gründen dann doch nicht stattfinden können. Das Parlament hatte dazu in der Frühlingsession im Covid-Gesetz einen «Schutzschirm» eingeführt. Der Veranstalter trägt demnach pro Anlass von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 5000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von zehn Prozent. Der Bundesrat reduzierte nach der Konsultation die Franchise und den Selbstbehalt.
Schutzschirm: Veranstalter sollen Grossveranstaltungen planen können, Bund und Kantone übernehmen das Risiko bei Absagen aus epidemiologischen Gründen. Der Selbstbehalt der Veranstalter liegt bei 10 Prozent und 5000 Franken Franchise.
Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens fünf Millionen Franken. Die Regelung gilt für Anlässe zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. Für die Umsetzung müssen die meisten Kantone noch eine Rechtsgrundlage schaffen.
Bedingung für eine Entschädigung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt hat. Weitere Bedingungen sind unter anderem ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1000 Personen pro Veranstaltungstag. Damit auch Fach- und Publikumsmessen vom Schutzschirm profitieren können, brauchen sie neu ebenfalls eine Bewilligung des Kantons.