Das Regionalgericht Plessur in Chur hat einen ehemaligen Verwaltungsrichter wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Belästigung und Drohung schuldig gesprochen. Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2021, als der damals 24-jährigen Praktikantin im Büro des Verwaltungsgerichts Graubünden sexuelle Gewalt angetan wurde.
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten sowie einer Geldstrafe von 5400 Franken, beides mit einer zweijährigen Bewährungsfrist. Zusätzlich wurde eine Busse von 2300 Franken verhängt. Die Richter betonten, dass die Aussagen der Praktikantin glaubwürdig seien, während die Darstellungen des Angeklagten die Vorwürfe nicht entkräften konnten, wie es in der Urteilsbegründung.
Während des Verfahrens sorgte eine Frage eines Laienrichters für Empörung. Er fragte das Opfer: «Hätten Sie nicht die Beine besser zusammenpressen müssen?» Diese Äusserung führte zu öffentlichen Protesten und einer Demonstration in Chur unter dem Motto «Die Scham muss die Seite wechseln».
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Richter hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen.