Rahmenabkommen Börsenzoff zwischen der Schweiz und der EU eskaliert

28.6.2019

Der Schweizer Börse SIX könnte Berichten zufolge bei einem Entzug des Äquivalenzstatus mehr als die Hälfte des Handelsvolumens wegbrechen.
Der Schweizer Börse SIX könnte Berichten zufolge bei einem Entzug des Äquivalenzstatus mehr als die Hälfte des Handelsvolumens wegbrechen.
Bild: Keystone/Ennio Leanza

Weitere Verschärfung im Streit um ein Rahmenabkommen: Am Sonntag läuft die Anerkennung der Börsenregulierung aus, weil die Regierung dem bereits ausgehandelten Vertrag nicht zustimmen will. EU-Händler werden nicht mehr an der Zürcher Börse handeln können.

Die EU und die Schweiz steuern auf eine weitere Eskalation des Streits um ein neues Partnerschaftsabkommen zu. Weil sich die Schweizer Regierung wegen innenpolitischer Widerstände weigert, dem bereits ausgehandelten Vertrag zuzustimmen, wird die EU an diesem Sonntag die Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung auslaufen lassen. Damit werden EU-Händler nicht mehr wie bisher an der Börse in Zürich handeln können.



Die Schweizer wollen negative Konsequenzen mit einer Verordnung aushebeln. Sie haben angekündigt, im Gegenzug den Handel mit Schweizer Aktien in der EU zu unterbinden. Wenn Papiere nicht im nennenswertem Umfang in der EU gehandelt werden, können EU-Händler auch an Plätzen in Drittländern – wie der Schweiz – tätig sein.

Rund 30 Prozent der Schweizer Börsenschwergewichte – darunter Nestlé, Roche und Novartis – werden im Ausland gehandelt. Marktteilnehmer rechnen damit, dass ein Teil davon nach Zürich wandert und sich das Volumen dort deshalb sogar erhöhen könnte. Für die Börse SIX sei das ein Nebeneffekt, sagt Sprecher Julian Chan. «Für uns hat das Erreichen der dauerhaften Äquivalenzanerkennung höchste Priorität.» Damit werde die Rechtssicherheit gefestigt und für transparente und offene Märkte gesorgt, so, wie es Anleger brauchten.

Einheitlicher gegenseitiger Marktzugang

Das ausgehandelte, aber von der Schweiz bislang nicht unterzeichnete Rahmenabkommen soll den gegenseitigen Marktzugang einheitlicher und effizienter machen. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil von Abkommen sind.



Gegner des Abkommens in der Schweiz kritisieren inakzeptable neue Auflagen der EU. Die dortige Regierung hatte daher jüngst mitgeteilt, der Vertrag sei in seiner jetzigen Form nicht mehrheitsfähig. Die EU schliesst inhaltliche Nachverhandlungen indes aus und ist lediglich bereit, Zusatzerklärungen abzugeben, um Kritiker zu beruhigen.

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