Beschränkung der Gästezahlen So will Berset Skiferien trotz Corona möglich machen

dor

1.12.2020

Skifahrer mit Schutzmaske in Arosa. (29. November 2020)
Skifahrer mit Schutzmaske in Arosa. (29. November 2020)
Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller

Wegen der Corona-Pandemie könnten die Skigebiete europaweit geschlossen werden  –  aber nicht in der Schweiz. Gesundheitsminister Alain Berset legt einen Entwurf für Einschränkungen beim Wintersport vor.

Politiker in mehreren Ländern appellieren an die Bürger, wegen der Corona-Pandemie diesen Winter auf die Skiferien zu verzichten, zumindest in den kommenden Wochen. In mehreren Ländern dürfte sich der Saisonbeginn je nach Lage bis mindestens Januar verschieben. In der Schweiz hingegen sollen die Skigebiete laut Gesundheitsminister Alain Berset offen bleiben, egal, was in den umliegenden Ländern entschieden wird. Es brauche «gute Schutzkonzepte, eine strikte Umsetzung und vielleicht Anpassungen», sagte Berset vergangene Woche. Er führte erste Gespräche mit betroffenen Bergbahnen, und am Montag legte er den Kantonen einen umfassenden Verordnungsentwurf vor, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Gemäss dem Entwurf müssen Skigebiete für einen Wintersportbetrieb eine Bewilligung durch den Kanton einholen. Diese Bewilligung soll nur möglich sein, wenn es erstens die epidemiologische Lage im betreffenden Kanton oder in der betreffenden Region erlaubt, wenn zweitens genügend Spitalbetten vorhanden sind, um neben Covid-Erkrankten auch Skiunfälle zu behandeln, und wenn drittens das Contact-Tracing funktioniert, heisst es in dem Bericht. Überdies müssen in den Regionen genügend Corona-Tests vorhanden sein – und die Regionen müssen ein Schutzkonzept erarbeiten.

Der Entwurf enthält zudem zwei Varianten zur Beschränkung der täglichen Gästezahlen. Die erste Variante sieht laut «Tages-Anzeiger» vor, dass die Skigebiete täglich insgesamt höchstens zwei Drittel der Anzahl Gäste des bestbesuchten Tages der vorangehenden Wintersaison zulassen dürfen. Die zweite Variante sieht eine Begrenzung der Gästezahl auf höchstens 80 Prozent des Durchschnitts der Weihnachtsfeiertage in den letzten fünf Jahren vor.

Weiter heisst es, dass Seilbahnen mit Stehplätzen nur zu zwei Dritteln ausgelastet werden dürfen, was zahlreiche Bergbahnbetreiber bereits praktizieren. Beim Anstehen soll nicht nur Maskenpflicht, sondern auch die Abstandsregeln gelten. Diese Regeln dürften laut der Zeitung bereits an den Talstationen einigermassen schwierig einzuhalten sein – in den oft engen Wartebereichen vor den Skiliften sei die Umsetzung noch schwerer vorstellbar.



Regeln für Bergrestaurants und Wintersportorte

Auch für die Bergrestaurants gibt es Regeln: Nur wenn ein Tisch frei ist, dürfen Gäste eintreten. Selbstbedienung im Restaurant und draussen essen wird nicht möglich sein.

Weiter ist geregelt, was Wintersportorte beachten müssen. Neu soll in den belebten Fussgängerzonen in den Orten eine Maskenpflicht gelten.

Die Kantone können bis am Mittwoch auf die Vorschläge reagieren. In seiner Sitzung vom Freitag wird der Bundesrat laut «Tages-Anzeiger» wohl definitiv über die Einschränkungen entscheiden.

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