Der Nationalrat will keine Ausnahmen beim Alkoholausschank in Autobahnraststätten schaffen. Er hat eine entsprechende Motion von Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE) deutlich abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
Im Herbst 2017 beschloss das Parlament, den Alkoholverkauf auf Raststätten zu erlauben. Der Bundesrat ist daran, die Nationalstrassenverordnung entsprechend anpassen.
Das Alkoholausschankverbot auf Autobahnraststätten war 1964 zusammen mit der Promillegrenze eingeführt worden. 1982 erlaubte die Waadtländer Regierung dem Betreiber der Autobahnraststätte der A9 in Yvorne VD, während einer einjährigen Versuchsphase Bier und Wein auszuschenken. Die Gäste mussten allerdings eine Hauptmahlzeit zu sich nehmen, um alkoholische Getränke konsumieren zu dürfen.
Diese und weitere Bedingungen wollte nun Fehlmann Rielle auch in Zukunft verankert haben. Konkret sollte zusätzlich der Verkauf und Ausschank von Hochprozentigem verboten und zwischen 20 Uhr und 8 Uhr ein generelles Ausschankverbot etabliert werden.
«Alkoholmissbrauch ist oft ein Grund für schwerwiegende Unfälle oder Geisterfahrten», argumentierte Fehlmann Rielle. Eine bedingungslose Liberalisierung sende das falsche Signal, dass gefahrenlos Alkohol konsumiert werden könne. «Wenn Alkohol verfügbar ist, sind Leute versucht, tatsächlich Alkohol zu trinken.»
Fehlmann Rielle vermochte nur das rot-grüne Lager mehrheitlich zu überzeugen. Der Vorstoss unterlag mit 129 zu 45 Stimmen bei 16 Enthaltungen.
Eine Mehrheit der grossen Kammer folgte dagegen Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Diese argumentierte, dass Kantone im Rahmen ihrer Konzessionen Ausnahmen schaffen könnten. Dem Bundesrat hingegen seien die Hände gebunden, weil er die vom Parlament verabschiedete Liberalisierung umzusetzen habe.
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