Prozess endet mit Überraschung Aargauer Lehrerin schlägt Schüler (10) ins Gesicht

Dominik Müller

23.10.2024

Der Prozess am Bezirksgericht Zofingen ist aufgrund eines Formfehlers abgebrochen worden.
Der Prozess am Bezirksgericht Zofingen ist aufgrund eines Formfehlers abgebrochen worden.
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Weil sie einem zehnjährigen Schüler ins Gesicht schlug, hat sich eine Lehrerin vor dem Bezirksgericht Zofingen AG verantworten müssen. Der Prozess endete mit einem Verfahrensabbruch.

Dominik Müller

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Lehrerin hat bei einem Streit zweier Schüler einem Buben ins Gesicht geschlagen.
  • Dafür hat sie sich vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten müssen.
  • Das Verfahren ist aufgrund eines Formfehlers eingestellt worden.

Im März sind sich zwei Schüler im Bezirk Zofingen AG in die Haare geraten. Die Klassenlehrerin geht dazwischen, dabei kommt es zu einem Schlag der Lehrerin ins Gesicht eines der beteiligten Buben. Der Vorfall wird von allen Beteiligten nicht bestritten. Ob es sich beim Schlag allerdings um eine vorsätzliche Tat handelt, hätte nun das Bezirksgericht Zofingen klären sollen. 

Gemäss Anklageschrift schlug die Lehrerin dem Zehnjährigen mit der rechten halboffenen Hand, in der sie einen Schlüsselbund trug, in dessen linke Gesichtshälfte. Vor Gericht war auch die Rede von einer «Ohrfeige», wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Dadurch soll der Geschädigte eine Jochbeinprellung sowie eine Einblutung im linken Auge erlitten haben.

Die Eltern des Buben erstatteten daraufhin Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat die Lehrerin bereits für schuldig befunden. Per Strafbefehl ist diese zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 200 Franken, bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren, und einer Busse von 3600 Franken verurteilt worden. Dagegen hat die Beschuldigte Einsprache erhoben.

Verfahren wird eingestellt

Gemäss der Verteidigung habe es sich bei dem Schlag keinesfalls um Vorsatz, sondern um einen Reflex gehandelt. Der Schüler habe mit seinem Verhalten dazu beigetragen, dass der Schlichtungsversuch der Lehrerin ausser Kontrolle geraten sei. Sie könne sich heute noch nicht erklären, wie es so weit hat kommen können.

Die Anklage erwiderte, eine pädagogische Fachkraft dürfe die Kontrolle über ihre Hände auch bei einem Reflex nicht verlieren. 

Aussergewöhnlich ist die verlangte Wiedergutmachung der Anklage: Sie forderte die Finanzierung eines Ausfluges in den Europapark Rust für vier Personen, inklusive Übernachtung – im Wert von 1000 Franken.

Das tut sie allerdings vergeblich: Das Bezirksgericht hat das Verfahren wegen eines Formfehlers eingestellt. Auf einem entscheidenden Dokument fehlt die Unterschrift des Vaters des Buben. «Das können wir nicht durchgehen lassen», wird Thomas Meier, Präsident des Bezirksgerichts Zofingen, zitiert.