Darf er als Präsident kandidieren?Die Jury hat ihr Urteil gegen Trump gefällt: Wie geht es weiter?
Von Helene Laube
31.5.2024
Ein krimineller Präsident? Zwölf Geschworene urteilen über Trump
New York, 29.05.2024: Für Donald Trump geht es um viel. Die Schlussplädoyers in seinem Schweigegeld-Prozess sind gesprochen. Nach sechs turbulenten Wochen vor Gericht müssen sich die Geschworenen nun auf ein Urteil über den Ex-Präsidenten einigen.
Im historischen Prozess gegen den ehemaligen US-Präsidenten in New York könnte ab Mittwoch jederzeit ein Urteil fallen.
Im Falle eines Schuldspruchs im ersten Strafprozess gegen einen ehemaligen US-Präsidenten wird der Richter das Strafmass an einem gesonderten Termin festlegen. Trump droht bei einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, oder eine Geldstrafe. Der Republikaner hat auf nicht schuldig plädiert und könnte selbst im Falle eines Schuldspruchs bei der Präsidentenwahl im November antreten. Sollten die Geschworenen sich auch nach längerer Beratung nicht einigen können, wäre der Prozess geplatzt. Dann könnte er mit einer anderen Jury erneut aufgerollt werden.
29.05.2024
Im Schweigegeld-Prozess in New York haben die Geschworenen den früheren US-Präsidenten Donald Trump – der nach den Wahlen im November wieder ins Weisse Haus einziehen will – in allen 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Wie geht es weiter? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Helene Laube
31.05.2024, 04:30
31.05.2024, 11:17
Helene Laube
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der Schuldspruch gegen Donald Trump im Schweigegeld-Prozess am 30. Mai 2024 ist historisch.
Es ist das erste Mal in der amerikanischen Geschichte, dass ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt worden ist.
Darf er trotzdem als Präsident kandidieren?
Was ist, wenn er ins Gefängnis muss?
Im Anschluss die wichtigsten Antworten auf diese und andere Fragen.
Im historischen Prozess um die Verschleierung von Schweigegeld-Zahlungen an eine Pornodarstellerin haben die Geschworenen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump am Donnerstag (Ortszeit) in allen 34 Punkten schuldig gesprochen. Es ist das erste Mal in der amerikanischen Geschichte, dass ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt worden ist. Wie geht es weiter?
Wann wird das Strafmass verkündet?
Richter Juan Merchan hat die Verkündung des Strafmasses für den 11. Juli festgelegt.
Welche Strafe droht Trump? Muss er ins Gefängnis?
Das mögliche Strafmass reicht bis zu vier Jahre Gefängnis und bis zu 5000 Dollar Geldstrafe – für jeden der 34 Anklagepunkte. Da Trump ein nicht vorbestrafter Täter (first offender) ist und es um keine Gewalttat geht, halten die meisten Experten eine Haftstrafe für unwahrscheinlich. Er dürfte eher eine Geld- oder Bewährungsstrafe erhalten.
Gegen eine Haftstrafe sprechen auch vielfältige komplexe Probleme, die die Inhaftierung eines Ex-Präsidenten aufwerfen würde. Als solcher hat er beispielsweise Anrecht auf lebenslangen Personenschutz durch den Secret Service. Es ist unklar, wie dies im Gefängnis umgesetzt werden könnte. Beobachter gehen deshalb davon aus, dass Richter Merchan Trump auch unter Hausarrest stellen könnte.
Sollte eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, könnte Trump allerdings zu einem späteren Zeitpunkt im Gefängnis landen, sollte er weiterer Verbrechen für schuldig befunden werden. Der 77-Jährige muss sich derzeit in drei weiteren Fällen verantworten: In zwei Verfahren auf Bundesebene wegen der Aufbewahrung hochgeheimer Regierungsunterlagen sowie seiner Versuche, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 nachträglich zu kippen. In einem weiteren Verfahren in Georgia geht es ebenfalls um Versuche, den Wahlausgang von 2020 in dem Teilstaat umzukehren.
Die Vorwürfe in diesen drei Fällen sind weitaus schwerwiegender als die im New Yorker Prozess. Einer der Anklagepunkte unter vielen: Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten. Doch mit Verzögerungstaktik und juristischen Winkelzügen hat Trump es geschafft, sämtliche dieser Verfahren zu torpedieren und den Prozessauftakt in allen drei Fällen hinauszuschieben.
Kann Trump weiter kandidieren – und Präsident werden?
Ja. Eine Haftstrafe hätte keinen Einfluss auf seine Wählbarkeit. Es gibt in den USA kein gesetzliches Verbot, das einem Straftäter untersagen würde, sich auf das Präsidentenamt zu bewerben. Es gibt sogar ein Beispiel aus der US-Geschichte: Der Sozialist Eugene Debs bestritt die Präsidentschaftswahl 1920 aus dem Gefängnis, wenn auch erfolglos.
Die US-Verfassung schreibt nur drei Anforderungen vor: Präsidentschaftskandidat*innen müssen von Geburt an die US-Staatsbürgerschaft besitzen, älter als 35 Jahre sein und mindestens 14 Jahre in den USA gelebt haben.
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J. David Ake/AP/dpa
Trumps Anwalt hat nach dem Schuldspruch am Donnerstag in New York angekündigt, dass er Berufung einlegen wird – und Trump könnte auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung bei der Präsidentenwahl 2024 antreten. Das würde selbst im eher unwahrscheinlichen Fall gelten, dass er dann schon eine Haftstrafe im Gefängnis absitzt. Und: Trump könnte theoretisch auch im Gefängnis oder unter Hausarrest vereidigt werden.
Offen ist, wie sich die Verurteilung am Donnerstag auf einen Kandidaten, der bisher noch jeden Skandal überlebt hat, und seinen Wahlkampf auswirken wird.
Wann küren die Republikaner ihren Präsidentschaftskandidaten?
Am 15. Juli, voraussichtlich vier Tage nach der auf den 11. Juli angesetzten Verkündung des Strafmasses, beginnt der Nominierungsparteitag der Republikaner in Milwaukee im Bundesstaat Wisconsin. Am letzten Tag des Parteitags, am 18. Juli, dürfte Trump, der nach der Präsidentenwahl im November wieder ins Weisse Haus einziehen will, offiziell von seiner Partei zum Präsidentschaftskandidaten gekürt werden.
Könnte Trump sich als Präsident selbst begnadigen?
Nein, nicht im Fall um die Verschleierung von Schweigegeld-Zahlungen an eine Pornodarstellerin, da dieses Verfahren im Bundesstaat New York angestrengt wurde. In den USA sind die Rechtssysteme des Bundes und der Teilstaaten voneinander getrennt. Der Präsident kann nur Begnadigungen zu Urteilen der Bundesgerichte aussprechen, nicht zu Urteilen, die wie in diesem Fall unter das Recht eines Teilstaates fallen.