Bundesstrafgericht Freiheitsstrafe von 20 Jahren im Mord-Prozess von Genf beantragt

aula, sda

8.1.2025 - 12:25

Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess gegen den mutmasslichen Mörder eines Diplomaten ihr Plädoyer gehalten. (Archivbild)
Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess gegen den mutmasslichen Mörder eines Diplomaten ihr Plädoyer gehalten. (Archivbild)
Keystone

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren für den mutmasslichen Täter im Fall eines 1995 getöteten ägyptischen Diplomaten in Genf gefordert. Der Autoverkäufer muss sich wegen zahlreicher weiterer Delikte verantworten.

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Der Staatsanwalt war der Ansicht, dass der Straftatbestand des Mordes im Fall des Angeklagten, eines italienisch-ivorischen Doppelbürgers, erfüllt ist. Allein für diese Straftat müsse eine Strafe von 17 Jahren verhängt werden. Aufgrund der weiteren Straftaten solle das Urteil jedoch auf 20 Jahre erhöht werden. Die Bundesanwaltschaft (BA) beantragte zudem eine Landesverweisung.

Der Staatsanwalt führte weiter aus, dass die Voraussetzungen für eine Verwahrung nicht gegeben seien. Es bestehe keine qualifizierte Gefahr, dass der Angeklagte einen weiteren Mord begehen werde. Auf eine stationäre therapeutische Massnahme ist laut BA zu verzichten, weil der Betroffene nicht bereit sei, sich einer Therapie zu unterziehen. Diese könne deshalb nicht wirksam sein. (Fall SK.2024.47)