Bundesverwaltungsgericht Bundesakten zu Kampfjet-Beschaffung bleiben unter Verschluss

zs, sda

20.4.2023 - 12:01

Teile der Informationen zur Beschaffung des Kampfflugzeugs  F-35A bleiben unter Verschluss. (Archivbild)
Teile der Informationen zur Beschaffung des Kampfflugzeugs F-35A bleiben unter Verschluss. (Archivbild)
Keystone

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Zugang zu den Evaluationskriterien samt deren Gewichtung bei der Beschaffung des neuen Kampfjets abgewiesen. Gleich verhält es sich mit dem Abschlussbericht zu den Lärmmessungen der Flugzeuge.

Keystone-SDA, zs, sda

Ein Journalist ersuchte 2021 beim Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) auf der Basis der Öffentlichkeitsgesetzes um Einsicht in die Evaluationskriterien. Fast zeitgleich wurde bei der Eidgenössischen Materialsprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) das Begehren bezüglich der Lärmmessungen eingereicht.

Das Bundesverwaltungsgericht kommt in den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen zum selben Schluss. Die Armasuisse und die Empa durften die Einsicht verweigern. Bei Rüstungsbeschaffungen habe der Gesetzgeber die Vertraulichkeit über das sonst im Beschaffungswesen geltende Transparenzgebot gestellt.

So kann vom Grundsatz des öffentlichen Zugangs zu amtlichen Dokumenten des Bundes abgewichen werden, wenn spezielle Bestimmungen anderer Bundesgesetze eine andere Regelung vorsehen.