Savoir vivreMit Gesundheitspass ist in Frankreich fast alles erlaubt
tafi
25.6.2021
Die Corona-Zahlen sinken, die Reiselust steigt: Zur Sommersaison ist in Europa trotz Pandemie wieder vieles möglich. Der Corona-Reisecheck für Frankreich.
tafi
25.06.2021, 15:35
06.08.2021, 17:31
tafi
Frankreich hat mit harten Massnahmen gegen die Corona-Pandemie gekämpft. Mittlerweile wird im Nachbarland wieder stark gelockert. Ausser tanzen ist fast alles erlaubt. Nachdem die Ausgangssperre aufgehoben worden ist, kann man auch in den späten Abend- und Nachtstunden noch ein Gläschen Rotwein kredenzen.
Welche Einreisebestimmungen gelten in Frankreich?
Die Einreise aus der Schweiz ist für Personen ohne Covid-19-Symptome uneingeschränkt möglich, allerdings kontrolliert Frankreich weiterhin seine Grenzen. Für die Einreise ist mittlerweile nur noch ein Antigentest notwendig, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie alle Personen mit einem Nachweis über den vollständigen Impfschutz. Personen, die aus dem Schengenraum einreisen, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Alle Reisenden müssen eine eidesstattliche Versicherung (Download) ausfüllen, frei von Covid-19-Symptomen zu sein.
Welche Regeln und Hygienevorschriften musst du beachten?
Die generelle Maskenpflicht im Freien wurde gelockert, sie gilt nur noch in Ausnahmefällen: etwa bei Versammlungen, in Warteschlangen, auf Märkten und in Stadien. Masken müssen allerdings obligatorisch in öffentlich zugänglichen Innenräumen (Geschäfte, Banken, Hotels, Behörden), in Taxis und im öffentlichen Verkehr getragen werden. Verstösse werden mit hohen Geldbussen geahndet. Abstandsgebote und Hygieneregeln gelten weiterhin.
Sind Hotels und Restaurants geöffnet?
Restaurants dürfen sowohl Terrassen als auch Innenbereiche öffnen. Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze empfangen Gäste. Es gibt Einschränkungen bei der Auslastung. Reisen innerhalb des Landes sind gestattet. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht.
Welche Sehenswürdigkeiten und Attraktionen können Touristen besuchen?
Parks und Strände können besucht werden. Geschäfte und Kulturstätten sind in Frankreich offen. Auch Kinos, Konzerthallen und Schwimmbäder dürfen ihre Tore öffnen. Pop- und Rockkonzerte und andere Grossanlässe sind bis maximal 5000 Personen zugelassen werden. Nachtclubs dürfen unter Auflagen öffnen.
Beim Betreten von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Konzertsälen und Freizeitparks mit einer Kapazität von mehr als 50 Menschen muss ein Gesundheitspass vorgezeigt werden. Er wird an Personen ausgegeben, die entweder gegen Corona geimpft sind, als genesen gelten oder negativ auf das Virus getestet wurden. Das Schweizer Covid-Zertifikat wird anerkannt.
Ab Montag, 9. August ist der Gesundheitspass auch beim Betreten von Cafés, Restaurants, Flugzeugen und Fernzügen sowie in manchen Krankenhäusern Pflicht.
Ausnahmen beim Gesundheitspass gelten generell für Kinder unter 12 Jahren und bis 30. August auch für Jugendliche bis 17 Jahre.
Was gilt bei der Rückkehr in die Schweiz?
Mit dem 26. Juni treten umfassende Erleichterungen bei der Einreise in Kraft. Die Quarantänepflicht ist für Einreisende aus Schengen-Staaten grundsätzlich aufgehoben. Genesene und Geimpfte können ohne besondere Vorkehrungen per Auto, Velo, Schiff, Bus, Bahn und zu Fuss heimreisen.
Ausnahmen gelten bei der Einreise mit dem Flugzeug: Wer weder geimpft ist, noch eine Covid-Erkrankung durchgemacht hat, muss beim Boarding ein negatives Testresultat vorweisen (PCR-Test höchsten 72 Stunden alt, Antigen-Test höchstens 24 Stunden alt) und ein Einreiseformular (Download) ausfüllen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen, ihre Kontaktdaten müssen aber ebenfalls angegeben werden.