«Grüner Pass» in Italien PflichtDolce Vita ist nur noch mit Corona-Nachweis möglich
tjb/tsha/tafi
28.6.2021
Im Kampf gegen das Coronavirus zieht Italien die Zügel an. Wer im Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in eine Therme will, muss einen «Grünen Pass» vorweisen.
tjb/tsha/tafi
28.06.2021, 10:40
06.08.2021, 17:15
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Die Corona-Pandemie hat Italien früh und äusserst heftig getroffen. Darunter hat auch der wichtige Tourismussektor stark gelitten, im vergangenen Jahr reisten deutlich weniger ausländische Touristen in das Land.
Rechtzeitig vor der Sommerferien-Zeit war es wieder einfacher, in Italien Ferien zu machen. Weil die Corona-Zahlen mittlerweile wieder steigen, muss man für viele Veranstaltungen und Aktivitäten nachweisen, dass man geimpft, getestet oder genesen ist.
Welche Einreisebestimmungen gelten in Italien?
Wer nach Italien reisen will, muss vor Abreise das europäische digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular ausfüllen. Einreisen darfst du aus der Schweiz, wenn die zweite Impfung mindestens zwei Wochen her ist, du Corona durchgemacht hast und genesen bist oder mit einem negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist.
Die Bedingungen sind dieselben wie jene zur Erlangung des Schweizer Covid-Zertifikats. Es muss in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache vorliegen. Das Schweizer Dokument wird von Italiens Behörden anerkannt. Aktuelle Einreisehinweise bekommst du hier.
Nach der Einreise musst du dich am Ferienort bei der zuständigen lokalen Gesundheitsbehörde anmelden. Die zuständigen Stellen finden sich hier (Italienisch).
Welche Regeln und Hygienevorschriften musst du beachten?
Seit dem 28. Juni gilt ganz Italien als «weisse Zone». Das bedeutet, dass im Freien keine Maske mehr getragen werden muss, sofern der überall geltende Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht bleibt allerdings in geschlossenen öffentlichen Räumen weiterhin bestehen, also etwa in Bars, Restaurant, Museen sowie im öffentlichen Nahverkehr, der nur zu 50 Prozent besetzt sein darf. In Restaurants kann die Maske am Tisch natürlich abgenommen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Für Reisen im Privatauto gibt es weiterhin Einschränkungen: Maximal drei Menschen aus verschiedenen Haushalten dürfen in einem Auto sitzen, dabei muss der Beifahrersitz frei bleiben – und alle müssen stets eine Maske tragen. Bei Personen aus demselben Haushalt entfallen diese Einschränkungen.
Genauere Informationen über die jeweiligen Regeln auf Deutsch finden sich hier.
Sind Hotels und Restaurants geöffnet?
Restaurants, Gelaterias und andere Gastrobetriebe sind geöffnet, wenn auch mit gewissen Einschränkungen, was die Kapazität angeht. Im Freien gibt es keine Beschränkungen, wie viele Menschen gemeinsam an einem Tisch Platz nehmen dürfen; in Innenräumen hingegen dürfen beliebig viele Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen beziehungsweise maximal sechs Personen aus verschiedenen Haushalten.
Welche Sehenswürdigkeiten und Attraktionen können Touristen besuchen?
Freizeit-, Sport- und Wellness-Einrichtungen sind geöffnet, ebenso wie Museen und andere Kulturinstitutionen. Bei Letzteren ist am Wochenende aber eine Voranmeldung nötig, unter der Woche müssen Kapazitätsgrenzen eingehalten werden.
Egal ob Arena von Verona oder Therme: Für viele Veranstaltungen und Aktivitäten musst du nachweisen, dass du geimpft, getestet oder genesen bist. Dafür ist «Grüner Pass» notwendig: ein Impfnachweis, ein höchstens 48 Stunden alter negativer Test oder ein Genesungsnachweis.
Für den Pass reicht in Italien schon eine erste Impfung. Die Corona-Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Für Hotels oder den öffentlichen Nahverkehr ist bisher kein «Grüner Pass» notwendig, wohl aber in Fernzügen und Fernbussen sowie auf Fähren.
Für Feriengäste, die in der Schweiz geimpft wurden, reicht das Covid-Zertifikat. Dieses gilt auch in Italien. Die Nachweise eines der «drei G» (geimpft, genesen, getestet) müssen auf Italienisch, Französisch, Englisch oder Spanisch vorliegen.
Strände und Badeanstalten sind offen, es gilt aber ein Mindestabstand von einem bis 1,5 Metern zwischen Liegestühlen.
Was gilt bei der Rückkehr in die Schweiz?
Mit dem 26. Juni traten umfassende Erleichterungen bei der Einreise in Kraft. Die Quarantänepflicht ist für Einreisende aus Schengen-Staaten grundsätzlich aufgehoben. Genesene und Geimpfte können ohne besondere Vorkehrungen per Auto, Velo, Schiff, Bus, Bahn und zu Fuss heimreisen.
Ausnahmen gelten bei der Einreise mit dem Flugzeug: Wer weder geimpft ist noch eine Covid-Erkrankung durchgemacht hat, muss beim Boarding ein negatives Testresultat vorweisen (PCR-Test höchsten 72 Stunden alt, Antigen-Test höchstens 24 Stunden alt) und ein Einreiseformular (Download) ausfüllen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen, ihre Kontaktdaten müssen aber ebenfalls angegeben werden.