Justiz Kunstmuseum Basel entschädigt Erben für NS-verfolgungsbedingten Kunstverkauf

dosp, sda

14.11.2024 - 10:50

Das betroffene Bild "La Maison Rondest, l'Hermitage, Pontoise" von Camille Pissarro.
Das betroffene Bild "La Maison Rondest, l'Hermitage, Pontoise" von Camille Pissarro.
Keystone

Das Kunstmuseum Basel hat die Erben eines jüdischen Sammlers für ein Gemälde von Camille Pissarro entschädigt, das 1933 unter Zwang verkauft wurde. Die Entschädigung erfolgte nach einer umfassenden Provenienzforschung.

Keystone-SDA, dosp, sda

Das Kunstmuseum Basel hat die Erben eines jüdischen Kunstsammlers für ein Gemälde von Camille Pissarro entschädigt, das 1933 unter Zwang verkauft wurde. Das Museum hatte das Werk erst vor etwa drei Jahren als Schenkung erhalten, wie es am Donnerstag mitteilte.

Die Erben zeigten sich zufrieden mit der erzielten Einigung, und das Museum freute sich, das Kunstwerk in seiner Sammlung behalten zu können. Die Entschädigung wurde aus dem Ankaufsfonds finanziert, ohne das Globalbudget zu belasten. Die genaue Summe der Entschädigung wurde nicht bekannt gegeben.

Das Gemälde «La Maison Rondest, l'Hermitage, Pontoise» aus dem Jahr 1875 wurde dem Kunstmuseum Basel im Rahmen einer Ausstellung von Camille Pissarro-Werken geschenkt. Es stammte aus der Sammlung von Klaus von Berlepsch in Riehen, der das Gemälde ursprünglich als Leihgabe vorgesehen hatte, es dann aber dem Museum schenkte.

Provenienzforschung und Entdeckung

Nach der Schenkung führte das Kunstmuseum eine Provenienzforschung durch, wie es seit der Einführung der Strategie Provenienzforschung im Jahr 2022 üblich ist. Das Gemälde war auf der Website www.lostart.de als Suchmeldung gelistet, jedoch unter einem anderen Titel und ohne Bild. Daher war dem verstorbenen Vorbesitzer die ursprüngliche Herkunft des Werkes unbekannt.

Das Gemälde gehörte einst dem jüdischen Textilunternehmer Richard Semmel, der es während seiner Flucht aus Deutschland verkaufte. Aufgrund dieser Umstände lag der Verdacht nahe, dass es sich um Fluchtgut handelte. Nach der Anerkennung des NS-verfolgungsbedingten Verlustes wurde der Anwalt Olaf S. Ossmann, der die Erben von Richard Semmel seit vielen Jahren vertritt, kontaktiert und das Werk als Teil der Sammlung des Kunstmuseums gemeldet.