BundesgerichtGericht bestätigt Yoko Onos Eigentum an Lennons Uhr
aula, sda
14.11.2024 - 13:28
Ein Bundesgericht hat entschieden, dass Yoko Ono die rechtmässige Besitzerin einer Uhr ist, die John Lennon kurz vor seinem Tod geschenkt wurde. Ein Sammler, der die Uhr in Deutschland erworben hatte, scheiterte mit seinem Einspruch.
Keystone-SDA, aula, sda
14.11.2024, 13:28
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Yoko Ono hat das Recht, eine Uhr zu besitzen, die ihr von John Lennon zwei Monate vor seinem Tod geschenkt wurde. Das Bundesgericht hat den Einspruch eines Sammlers gegen ein Urteil der Genfer Justiz im Jahr 2023 abgelehnt. Der Sammler hatte die Uhr vor einem Jahrzehnt in Deutschland gekauft, doch das Gericht stellte klar, dass Yoko Ono als Lennons Witwe nach dessen Ermordung am 8. Dezember 1980 die Erbin ist.
Die Genfer Justiz hatte festgestellt, dass die Uhr von einem ehemaligen Chauffeur Yoko Onos gestohlen wurde. Es gab keine Anzeichen dafür, dass Ono dem Chauffeur einen so persönlichen Gegenstand ihres Mannes überlassen hätte. Da die Uhr gestohlen war, konnte der Sammler sie nicht rechtmässig erwerben, urteilte das Bundesgericht. Nach deutschem Recht, das in diesem Fall angewendet wurde, spielt der gute Glaube des Käufers keine Rolle.
Die Uhr, ein Patek Philippe Chronograph mit Mondphasenanzeige, wurde 1980 in New York gekauft. Auf der Rückseite ist die Gravur «(JUST LIKE) STARTING OVER LOVE YOKO 10-9-1980 N.Y.C» zu finden. Yoko Ono schenkte sie John Lennon zu seinem 40. Geburtstag am 9. Oktober 1980.
Nach Lennons Tod wurde die Uhr in Onos Wohnung aufbewahrt und war Teil des Nachlasses des Musikers. Später gelangte sie in den Besitz eines Mannes, der zwischen 1995 und 2005 als Onos Chauffeur arbeitete. Ein Dritter übergab die Uhr einem deutschen Auktionshaus, wo der Sammler sie 2014 ersteigerte und später von einem Genfer Auktionshaus schätzen liess.
Als Yoko Ono erfuhr, dass die Uhr nicht mehr in ihrem Besitz war, widersetzte sie sich der Klage des Sammlers auf Feststellung des Eigentums. Sowohl das erstinstanzliche Genfer Gericht als auch das Obergericht des Kantons Genf bestätigten, dass Yoko Ono die rechtmässige Besitzerin der Uhr ist. (Urteil 5A_520/2023 vom 13. September 2024)
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