Lärm «Lärmblitzer» gegen laute Motoren wegen Bundesrecht nicht möglich

SDA

21.3.2019 - 09:53

Der Einsatz von sogenannten «Lärmblitzern» zum Kampf gegen laute Motoren ist wegen bundesrechtlicher Vorschriften nicht möglich. Das geht aus der Antwort des Zürcher Regierungsrates auf eine Anfrage der Grünen hervor.

«Ohne entsprechende Rechtsgrundlagen sind bei der polizeilichen Kontrolltätigkeit rechtlich verwertbare Vorbeifahrtmessungen mit Sanktionsmöglichkeiten nicht möglich», heisst es in der am Donnerstag publizierten Antwort.

Die Grünen wollten den Schutz gegen übermässigen und vermeidbaren Lärm durch Motorfahrzeuge verbessern. Weil Kontrollen personalintensiv und teuer seien, komme es selten zu Verzeigungen wegen zu lauter Fahrzeuge oder dem unnötigen Hochdrehen von Motoren.

Abhilfe versprachen sie sich von einem «Lärmblitzer», der Analog dem Tempo-Radar den Lärmpegel von Fahrzeugen misst. Vom Regierungsrat wollten die Grünen deshalb wissen, ob er bereit sei, sich an der Entwicklung eines «Lärmblitzers» zu beteiligen und diesen dann auch einzusetzen. Wegen des übergeordneten Bundesrechts erübrigte sich aber die Antwort auf diese Frage.

Keine Sonderkommission «Auto-Poser»

Weiter sieht der Regierungsrat auch keine Notwendigkeit, nach dem Vorbild einzelner deutscher Städte eine Polizei-Sonderkommission zu bilden, die gegen unerwünschten Lärm im Strassenverkehr kämpfen sollte. Eine «Sonderkommission Auto-Poser» sei nicht notwendig, da alle Frontpolizistinnen und -polizisten entsprechend geschult seien.

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