Coronavirus – Baselland Baselland will Schulleistungen wohlwollend bewerten lassen

SDA

27.3.2020 - 14:31

In den Baselbieter Schulen sollen nur die bis zum 16. März erhobenen Schulnoten für das Zeugnis des Schuljahrs 2019/2020 berechnet werden. Die Regierung reagiert damit in Abstimmung mit den Schulen auf die Schliessung der Schulhäuser.

Schülerinnen und Schülern sollten aus der Einstellung des Unterrichts in den Klassenzimmern bis frühestens am 19. April keine Nachteile für den weiteren Bildungsweg erwachsen, teilte die Baselbieter Regierung am Freitag mit. Deshalb habe sie in Abstimmung mit den Schulen eine Änderung der Verordnung über die schulische Laufbahn beschlossen.

So sind für die ausstehenden Zeugnisse des Schuljahrs 2019/2020 lediglich die bis zum 16. März erhobenen Leistungsnachweise relevant. Der Vermerk «Covid-19» in den Zeugnissen solle auf diesen besonderen Umstand hinweisen.

Die Entscheide über Beförderungen sollten «grundsätzlich wohlwollend» gefällt werden, schreibt die Regierung weiter. In Härtefällen solle der Klassenkonvent aufgrund einer prognostischen Gesamtbeurteilung darüber entscheiden. Zu berücksichtigen seien neben den Noten auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten.

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