Gesundheit gefährdet Bund überprüfte Schutzkonzepte nicht – wie sicher sind die Lockerungen?

tafi

10.5.2020

Am Montag dürfen die meisten Läden und Geschäfte in der Schweiz wieder öffnen. Voraussetzung dafür: umfassende Schutzkonzepte für die Gesundheit der Bevölkerung. Doch die wurden vom Bund offenbar kaum überprüft.

Bei der Wiedereröffnung von Läden und Restaurants am kommenden Montag wird der Gesundheitsschutz von zentraler Bedeutung sein. Die Frage bleibt laut einem Bericht der «NZZ am Sonntag», ob der Schutz genügen wird.

Bund und Kantone hätten die Konzepte kaum geprüft. Die Bevölkerung wiege sich in falscher Sicherheit, und das sei verheerend, zitiert das Blatt Luca Cirigliano, Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Der Staat könnte haftbar gemacht werden, wenn es zu Infektionen komme.



Die Arbeitgeber fühlen sich ebenfalls allein gelassen. «Wir hätten uns gewünscht, dass der Bund für die Schutzkonzepte verbindliche Richtlinien erlässt», sagt etwa Damien Ojetti, Zentralpräsident von Coiffure Suisse, der «NZZ am Sonntag». Man habe das Schutzkonzept zwar dem Bund vorgelegt: «Wir erhielten von ihm aber nie eine Antwort.»

Auch bei GastroSuisse und dem Fahrlehrerverband sorgt die Unverbindlichkeit der Schutzkonzepte für Verunsicherung. «Das wiederum könnte zur Folge haben, dass sich einzelne Betriebe gar nicht an die Konzepte halten – was wiederum den Schutz ganz generell mindert», befürchtet der Chef des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes Michael Gehrken.

Auch wenn die Schutzkonzepte nicht verbindlich sind, besteht die Gefahr, dass Betriebe von den Behörden geschlossen werden. Die Kantone sollen die Einhaltung der Konzepte kontrollieren und können harte Sanktionen verhängen, stellt Fabian Maienfisch, Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft, klar. «Falls kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder ein ausreichendes nicht eingehalten wird, verfügt der Kanton die Betriebsschliessung.»

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