11'000 Fluggäste betroffen Bleiben Passagiere auf ihren Kosten sitzen?

Amelie Heinz

30.8.2018

Die Schweizer Fluggesellschaft SkyWork ist pleite. Sie stellte am Mittwochabend den Betrieb ein. Betroffen sind nicht nur über hundert Angestellte sondern auch 11'000 Passagiere. Jetzt stellt sich die Frage, ob diese ihr Geld zurück bekommen. 

Nach der Landung der letzten planmässig ankommenden Maschine in Bern am Mittwochabend gab die Fluggesellschaft SkyWork das Aus bekannt. Nach gescheiterten Verhandlungen mit einem möglichen Partner seien die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben, den Betrieb weiterzuführen, teilte das Unternehmen mit.

Tausende Passagiere sitzen auf Tickets

Von der Einstellung des Flugbetriebes sind unmittelbar rund 11'000 Passagiere betroffen, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) mitteilte. Die Passagiere sind demnach im Besitz von Tickets für Flüge, die für die Zukunft geplant gewesen waren. Dabei kommt es darauf an, wo man seinen Flug gebucht hat. Die Aufsichtsbehörde hat auf ihrer Homepage Informationen für Passagiere aufgeschaltet und richtet zudem eine Hotline ein. Diese ist seit Donnerstag 7 Uhr in Betrieb.

Buchung über ein Reisebüro

Falls man seinen Flug über ein Reisebüro gebucht hat, hat man Glück. Auf der Homepage ist unter anderem zu lesen, dass man sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen soll. Das Reisebüro wird sich bei einer geplanten Pauschalreise um eine Flugalternative bemühen.

Die Schweizer Airline SkyWork bleibt in Zukunft am Boden.
Die Schweizer Airline SkyWork bleibt in Zukunft am Boden.
Ti-Press/Pablo Gianinazzi

Buchung über das Internet

Falls man übers Internet gebucht hat, soll man sich bei der Buchungsstelle melden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass eine Buchungsplattform im Internet meist kein Reiseveranstalter sondern nur ein Vermittler sei. Für die Passagiere gelte somit meist dasselbe, wie wenn sie direkt bei der Fluggesellschaft gebucht haben.

Buchung über die Airline

Bei Buchung über eine Airline wird es komplizierter. Passagiere müssen bei Insolvenz einer Fluggesellschaft ihre Forderungen beim Konkursverwalter anmelden. Sobald weitere Informationen vorliegen wird das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Kontaktdaten des Konkursverwalters auf der Homepage veröffentlichen. Falls die Tickets mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, sollen Passagiere ihre Kreditkartengesellschaft kontaktieren, um zu prüfen, ob eine Rückerstattung möglich ist.

Der Direktor des Flughafens Bern-Belp, Mathias Gantenbein, empfiehlt SkyWork-Passagieren, nicht zum Flughafen zu fahren, sondern sofort ihre Buchungsstelle zu kontaktieren. Passagiere, die trotzdem am Flughafen erscheinen, wird dennoch Hilfe auf der Suche nach alternativen Reisemöglichkeiten und bei Bedarf ein kostenloser Transfer zum Bahnhof Bern geboten.

1983 war SkyWork gegründet worden. Das Unternehmen bot zunächst Lufttaxi- und Charterflüge an. Die Airline führte zuletzt aus der Schweiz Linienflüge in Nachbarländer und Feriendestinationen durch.

Bilder aus der Schweiz
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