BundesgerichtEx-Swissair-Führung kommt ungeschoren davon
SDA/tjb
29.11.2019
Mehr als 18 Jahre nach dem Swissair-Grounding zieht das Bundesgericht einen Schlussstrich unter die Frage, wer schuld am Debakel war. Es urteilt, dass sich 14 einstige Führungskräfte nichts hätten zuschulden kommen lassen.
14 ehemalige Führungskräfte der Swissair und SAirGroup haben nicht pflichtwidrig gehandelt, obwohl interne Darlehen nach dem Zusammenbruch der Fluggesellschaft Ende 2001 nicht mehr vollständig zurückgezahlt werden konnten. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.
Keine Pflichtwidrigkeit
Es hat die Verantwortlichkeitsklage der Swissair-Liquidatorin gegen ehemalige Verwaltungsräte sowie den Konzern- und den Finanz-Chef wegen Pflichtverletzung in den Hauptpunkten endgültig abgewiesen. Das Bundesgericht bestätigt damit die Urteile des Zürcher Handelsgerichts vom April 2018, wie am Freitag bekannt wurde.
Die Swissair-Liquidatorin hatte einen Schaden von rund 280 Millionen Franken geltend gemacht, wofür die Beklagten solidarisch hätten haften sollen. Die Gewährung von konzerninternen Darlehen sei eine Pflichtwidrigkeit bei der Bewirtschaftung des aktiven Vermögens der Swissair dar, so die Begründung.
Nach dem Handelsgericht des Kantons Zürich weist nun auch das Bundesgericht diese Sichtweise zurück. Die Rügen der Swissair-Liquidatorin sind laut Urteil des Bundesgerichts unbegründet. Mit den konzernintern gewährten Darlehen seien zumindest aus damaliger Betrachtung die Geschäftsinteressen der Swissair gewahrt worden.
Fehlende Argumente für Alternative
Das Zürcher Handelsgericht hat laut Bundesgericht zu Recht festgestellt, dass der Flugbetrieb der Swissair im Interesse der Gläubiger unter allen Umständen habe aufrechterhalten müssen. Diesbezüglich hätten die Liquidatoren nicht genügend dargelegt, inwiefern der Schaden geringer ausgefallen wäre, wenn die Swissair entschieden hätte, aus dem Cash-Pool auszusteigen und die Festgeldanlagen nicht zu erneuern, wie dies die Liquidatorin erwartet hätte.
Zudem seien neun der 14 beklagten ehemaligen Führungskräfte vom Handelsgericht zu Recht nicht als faktische Organe der Swissair eingestuft worden. Die Verantwortlichkeitsklage habe sich deshalb gar nicht gegen diese Personen richten können. Die Betroffenen seien aus ihren Funktionen ausgeschieden, als die konzerninternen Darlehen noch marktkonform und damit unproblematisch gewesen seien.
Ab dem 1. Januar 2001 war dies zwar nicht mehr der Fall. Ab diesem Zeitpunkt wäre die Swissair nicht mehr berechtigt gewesen, konzerninterne Darlehen zu gewähren. Die übrigen Beklagten hätten also handeln müssen. Allerdings versäumte es die Liquidatorin auch laut Bundesgericht, genau auszuführen, was die Handlungspflichten der Beklagten gewesen wären.
Richtig sei die Einordnung der Vorinstanz auch im Hinblick auf den Vorwurf, die Konzernorganisation der Swissair sei unrechtmässig gewesen, schreibt das Bundesgericht weiter. Die Liquidatorin habe diesen Vorwurf zumindest nicht hinreichend begründet.
Einzig bezüglich der Gerichtsgebühr von drei Millionen Franken hat das Bundesgericht geringfügig anders entschieden als das Zürcher Handelsgericht. Es hat die Gebühr um rund 36'000 Franken reduziert.
Scherbenhaufen nach Hunter-Strategie
Swissair brach in Sommer 2001 nach einer gescheiterten Beteiligungsstrategie unter einem Schuldenberg von 17 Milliarden Franken zusammen. Am 2. Oktober kurz nach Mittag musste die Swissair den Flugbetrieb einstellen, weil ihr das Geld fehlte, um den Flugtreibstoff zu bezahlen. Rund 260 Maschinen und mit ihnen rund 19'000 Passagiere blieben an diesem Tag am Boden.
Seit Mai 2003 befindet sich die Swissair in Nachlassliquidation. Rund 10'000 Gläubiger mit anerkannten Forderungen von rund 10 Milliarden Franken sind von der Pleite betroffen.
Auf das Grounding folgte der grösste Wirtschaftsprozess der Schweizer Geschichte. Am 7. Juni 2007 sprach das Bezirksgericht Bülach alle 19 Angeklagten frei. Im Juni 2008 wurde Mario Corti, der letzte CEO und Verwaltungsratspräsident der SAirGroup, auch im Berufungsprozess freigesprochen.
Im April 2013 wies das Zürcher Obergericht eine Klage gegen den damaligen Verwaltungsratspräsidenten Eric Honegger und weitere Mitglieder des Swissair-Verwaltungsrats ab. Das Gericht war zum Schluss gekommen, dass der Entscheid der früheren Swissair-Chefs, die belgische Tochter-Airline Sabena kurz vor dem Grounding noch mit 150 Millionen Franken zu refinanzieren, angesichts der Sachzwänge rechtlich vertretbar gewesen sei. (Urteil 4A_268/2018 vom 18. November 2019)
Evakuierungsaktion bei der Seilbahn Lungern-Turren in Lungern im Kanton Obwalden: Wegen einer technischen Panne mussten rund 27 Personen mit dem Helikopter gerettet werden.
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Da kann man auch grosse Augen machen: Auf einer österreichischen Landstrasse ist eine Waldohreule mit einem Auto zusammengestossen. Der Vogel überstand den Crash mit dem Bruch eines Flügels und wird derzeit auf einer Greifvogelstation aufgepäppelt. (28.1.2021)
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Phantompatienten: An der Universität Leipzig warten Dummys mit einem Metallkopf, in den künstliche Gebisse hineingeschraubt werden können, auf Zahnmedizinstudenten. (28.1.2021)
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Winston hat das Coronavirus besiegt: Der Gorilla erholt sich im Zoo von San Diego nach einer umfangreichen medikamentösen Behandlung von einem schweren Verlauf seiner Corona-Infektion. Bei dem 48-jährigen Silberrücken Winston waren im Zuge der Infektion eine Lungenentzündung und Herzprobleme aufgetreten. Er wurde daraufhin mit einer Antikörper-Therapie, Herzmedikamenten und Antibiotika behandelt. (26.1.2021)
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Auf glühenden Kohlen: Ein Mann produziert im Gaza-Streifen beim dort grössten Produzenten Holzkohle. Als bestes und teuerstes Holz für diesen Zweck gilt das von Zitrusbäumen, aber auch das von Olivenbäumen wird gerne verwendet. (26.1.2021)
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Von Ruhe auf einer Parkbank kann hier nicht die Rede sein: Möwen und Tauben schwirren und fliegen um eine Frau in Tokio umher. (26.1.2021)
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Schnack beim Snack: Fischer Willy Rivas scherzt im peruanischen Lima mit einem Freund beim Essen in der Fischerbucht in Chorrillos. (26.1.2021)
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Banger Blick zum Horizont: Ein freiwilliger Helfer benutzt sein Walkie-Talkie, während er den Vulkan Mount Merapi während einer Eruption überwacht. Der Vulkan, der als einer der gefährlichsten der Welt gilt, ist erneut ausgebrochen und spukte mehrere Stunden glühende Asche und Gestein. (27.1.2021)
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Stausee verkommt zu «fliessenden Müllhalde: Ein Mann geht an Tonnen von Müll vorbei, die am Fusse des Wasserkraftwerks am Potpecko-Stausee in Serbien schwimmen. Vor allem Plastikabfälle gelangen durch Nebenflüsse in den Stausee und sammeln sich hier an. Eine serbische Zeitung schrieb bereits von einer «fliessenden Müllhalde». (26.1.2021)
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Dickschädeltest: Stirn an Stirn messen zwei Rinder im deutschen Naturschutzgebiet Boberger Niederung ihre Kräfte. (25.1.2021)
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Nasskaltes Ende: Zwischen Frauenfeld und Matzingen ist eine 33-jährige Wagenlenkerin bei Glatteis von der Strasse abgekommen und im Murgkanal gelandet. Die Frau wurde mit leichten Verletzungen ins Spital gebracht. (26.1.2021)
Bild: Kapo TG
Opfer der Zerstörungswut: Ein Mann räumt in einem Fast-Food-Restaurant in Rotterdam auf. Die Niederlande sind erneut von sogenannten Corona-Krawallen erfasst worden. Hunderte gewaltbereite Jugendliche hatten nach Polizeiangaben in mehreren Städten randaliert und dabei auch die Polizei angegriffen. (25.1.2021)
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Auf den Hund gekommen: Vierbeiner der Indian Railway Protection Force zeigen anlässlich des indischen Nationalfeiertags ihre Kunststückchen.
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Galionsfigur mit Kettensäge: Im ungarischen Szilvásvárad streckt sich ein Feuerwehrmann auf dem Dach eines Zugs, um einen Ast abzusägen, der unter der Schneelast heruntergebrochen ist und die Bahnstrecke blockiert. (25.1.2021)
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Und sie tun es immer noch: In Rio De Janeiro tummeln sich grosse Menschenmengen auf engem Raum am Strand von Ipanema in Rio de Janeiro. Und das obwohl Brasilien nach wie vor sehr hohe Corona-Fallzahlen hat.
Bild: Bruna Prado/AP/dpa
Himmlische Hilfe: Feuerwehrfrau Tegan Rayner von der Belair Brigade CFS freut sich über den Regen, während sie nach Löscharbeiten der Buschbrände in Cherry Gardens in der Nähe von Adelaide, Australien, steht. (25.1.2021)
Bild: Brenton Edwards/ADELAIDE ADVERTISER/AAP/dpa
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